Fotografie - Das Bild zeigt die Rathaus-Galerie im Alten Rathaus

Rathaus-Galerie der Stadtspitzen

Sie schrieben Stadtgeschichte - Die (Ober-)Bürgermeister der Stadt Regensburg

Die Galerie im zweiten Stock des Alten Rathauses zeigt Porträts von Bürgermeistern und Oberbürgermeister/innen, die seit dem Gemeindeedikt von 1818 entweder durch die Gemeindeversammlung oder direkt durch die Bürgerinnen und Bürger an die Spitze der Stadt gewählt wurden.

Vollständig ist sie leider nicht; so fehlen vor allem Bürgermeister des 19. Jahrhunderts. Verzichtet wurde auf die Präsentation eines Porträts von Oberbürgermeister Dr. Otto Schottenheim (1933 – 1945), der nicht durch demokratische Wahlen für sein Amt legitimiert wurde.

Die seit 1987 bestehende Galerie wird seither laufend ergänzt.

2014 2020 Joachim Wolbergs
Oberbürgermeister
1996 2014 Hans Schaidinger
Oberbürgermeister
1990 1996 Christa Meier
Oberbürgermeisterin
1978 1990 Friedrich Viehbacher
Oberbürgermeister
1959 1978 Rudolf Schlichtinger
Oberbürgermeister
1952 1959 Hans Herrmann
Oberbürgermeister
1948 1952 Georg Zitzler
Oberbürgermeister
1946 1948 Alfons Heiß
1. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister
1945 1946 Gerhard Titze
1945 von der amerikanischen Militärregierung als Oberbürgermeister eingesetzt
1933 1945 Dr. Otto Schottenheim
1933 von der NSDAP zunächst als ehrenamtlicher Bürgermeister benannt und
1934 vom Stadtrat zum berufsmäßigen Oberbürgermeister gewählt
1920 1933 Dr. Otto Hipp
Oberbürgermeister
1914 - 1920 Josef Bleyer
Oberbürgermeister
1911 1914 Dr. Otto Geßler
Oberbürgermeister
1910 Alfons Auer
Oberbürgermeister
1903 1910 Herrmann Geib
rechtskundiger Bürgermeister
1868 1903 Oskar von Stobäus
rechtskundiger Bürgermeister
1856 1868 Friedrich Schubart
1849 1856 Johann Georg Satzinger,
1. rechtskundiger Bürgermeister
1848/1849 vertretungsweise
Johann Georg Satzinger
1. Rechtsrat 
1836 1848 Gottlieb Freiherr von Thon-Dittmer 
1832 1835 Dr. Friedrich Brügel 
1828 1831 Sigmund Maria Edler von Eggelkraut 
1818 1828 Johann Karl Martin Mauerer
1. Bürgermeister

Wer trägt den Titel Oberbürgermeister?

Nicht jedes Stadtoberhaupt trug den Titel „Oberbürgermeister“. Im Lauf der Geschichte wandelte sich der Begriff und wurde von einer Auszeichnung, die für besondere Verdienste verliehen wurde, zu einem offiziellen Titel.

Das Amt des Bürgermeisters existiert seit dem Mittelalter. Die Gemeindeordnung von 1869 legte die rechtlichen Grundlagen für eine starke Stellung der bayrischen Gemeindevorsteher und sah vor, dass in Städten mit bis zu 10.000 Einwohnern ein Bürgermeister, mit über 10.000 Einwohnern zwei und ab 50.000 Einwohnern drei Bürgermeister bestellt werden mussten. Der erste Bürgermeister, der auch rechtskundiger Bürgermeister genannt wurde, war Vorstand des Magistrats und Leiter der Gemeindeverwaltung.

Der Titel „Oberbürgermeister“ für vom Volk gewählte erste Bürgermeister in den größeren bayrischen Städten wurde erstmals 1907 als Auszeichnung für besondere Verdienste eingeführt. Die Verleihung erfolgte durch Prinzregent Luitpold. Als 1927 eine neue Gemeindeordnung in Kraft trat, hießen die jetzt durch den Stadtrat bestimmten Amtsinhaber offiziell „Erste Bürgermeister“; der Titel „Oberbürgermeister“ konnte durch die Staatsregierung verliehen werden und bedeutete ebenfalls eine Auszeichnung. Erst 1935 wurde der Titel „Oberbürgermeister“ in der Deutschen Gemeindeordnung für die Verwaltungsleiter der Stadtkreise offiziell eingeführt. Die Ernennung erfolgte in der Gemeinde, allerdings übten die Kreisleiter als Beauftragte der NSDAP bei der Bestellung entscheidenden Einfluss aus. Dem Führerprinzip entsprechend fungierte der Oberbürgermeister während des NS-Regimes als autoritärer Leiter der Gemeinde.

Nach Kriegsende 1945 ersetzte die amerikanische Besatzungsmacht die nationalsozialistischen Bürgermeister durch politisch unbelastete Personen. 1946 fanden die ersten demokratischen Kommunalwahlen statt. In Gemeinden mit über 3.000 Einwohnern wählte der Gemeinderat den Bürgermeister aus seiner Mitte, in kleineren Gemeinden wurde er unmittelbar von der wahlberechtigten Bevölkerung bestimmt.

Nach der bis heute geltenden Bayerischen Gemeindeordnung von 1952 sind der Stadtrat bzw. Gemeinderat und der erste Bürgermeister Hauptorgane der Gemeinde. Die direkt durch das Volk gewählten ersten Bürgermeister der kreisfreien Städte und der Großen Kreisstädte in Bayern tragen den Titel „Oberbürgermeister“, der aber keine zusätzliche Rechtswirkung hat.