Bürgerbüros ohne Terminvergabe zugänglich
Grundsätzlich sind die Bürgerbüros frei zugänglich.
Nach wie vor gilt allerdings, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Dies bedeutet, dass einige Dienstleistungen der Bürgerbüros (zum Beispiel Führungszeugnis) schriftlich oder elektronisch beantragt werden sollten.
Bitte beachten Sie: Im Hinblick auf die geltenden Abstandsregelungen von eineinhalb Metern können die vorhandenen Wartebereiche nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden, so dass in den einzelnen Bereichen Zugangsregelungen gelten. Im Bereich der Bürgerbüros werden Kunden deshalb beispielsweise auch im Freien warten müssen. Es empfiehlt sich deshalb, „Stoßzeiten“ (Mittagsstunden, Dienstag, Donnerstag) zu vermeiden. An den anderen Tagen oder an den frühen Vormittagen ist der Kundenandrang erfahrungsgemäß geringer.