Sportpark Ost - Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich)
Konversion der Prinz-Leopold-Kaserne als Chance für die Stadtentwicklung
Ausgangssituation
Im Südosten der Stadt Regensburg liegt im Stadtbezirk Kasernenviertel die Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne, welche die Bundeswehr bis 2009 als Standort für Logistikeinheiten genutzt hat. Nach deren Abzug und der Auflassung des Standortes konnte die Stadt erste Flächen des einstigen Kasernengeländes erwerben, so dass dem ehemals militärisch geprägten Areal schrittweise neue städtebauliche Nutzungen zugeführt werden können. Die Prinz-Leopold-Kaserne stellt somit die letzte bedeutende Konversionsfläche dar, dessen Umnutzung als wichtiger Entwicklungsimpuls für das östliche Stadtgebiet gilt.
Das Teilgebiet „Neuer Technischer Bereich“ definiert mit einer Größe von ca. 7,6 ha den eigentlichen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes mit der Nummer 164 und setzt sich aus den Flurnummern 2367, 2413 und 2367/5 der Gemarkung Regensburg zusammen. Bis zum Beginn der Abbrucharbeiten im Oktober 2018 umfasste das Plangebiet Instandsetzungshallen, Lagerhallen und den Zugang zur Bahnverladerampe. Künftig sind auf dem Areal, neben einer Leichtathletikhalle für den leistungsorientierten Trainingsbetrieb sowie einem Lehrschwimmbad, öffentliche Grünflächen, eine Kindertagesstätte, weitere Anlagen und Gebäude für den sportlichen und sozialen Zweck, sowie eine kommunale Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen öffentliche Verwaltungen, sozialen, sportlichen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen vorgesehen.
Auch wenn durch den vorgesehenen Nutzungsmix ein multifunktionales Areal entstehen soll, wird nach der Umnutzung insbesondere die Zweckbestimmung Sport den Teilbereich des ehemaligen Kasernenareals prägen. In Kombination mit der Erweiterung der bestehenden Bezirkssportanlage im Norden soll das Plangebiet des ehemaligen Neuen Technischen Bereiches künftig den Namen „Sportpark Ost – Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich)“ tragen.
Ein wesentliches Element des Bebauungsplanes ist die geplante Gebäudekombination aus einer Leichtathletikhalle von überörtlicher Bedeutung sowie eines Schwimmbades für den Lehrbetrieb. Im Anschluss an die erste öffentliche Auslegung wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, um die bestmögliche städtebauliche Lösung an diesem Ort abbilden zu können.
Entwurf des Bebauungsplanes
Stand 14.12.2021
Nutzungsaufteilung
Die im Planungsgebiet vorgesehenen Nutzungsarten gliedern sich wie folgt:
- Flächen für Gemeinbedarf
- Öffentliche Grünflächen
- Öffentliche Verkehrsflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
- Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Flächen für den Gemeinbedarf
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan setzt der Bebauungsplan zum einen eine Gemeinbedarfsfläche (GB 3) mit der Zweckbestimmung sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen fest. Auf dieser sind die Unterbringung von Gebäuden für den sportlichen Zweck (z.B. Hallenbad, Leichtathletikhalle), Sportanlagen, Grünflächen sowie Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des Baugebietes dienen, zulässig. Des Weiteren ist im nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Gemeinbedarfsfläche (GB 1) mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt, auf der z.B. eine Kindertagesstätte mit den dazugehörigen Freianlagen zulässig ist.
Eine dritte kommunale Gemeinbedarfsfläche (GB 2) ist im südwestlichen Bereich des Plangebiets vorgesehen. Für diesen Bereich ist eine abschließende Nutzung noch nicht festgelegt. Um daher eine möglichst große Optionsvielfalt an Nutzungen zu ermöglichen, werden für die Fläche die Zweckbestimmungen öffentliche Verwaltungen, sportlichen, sozialen sowie kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit künftiger Nutzungen soll sich an diesen Festsetzungen orientieren.
Öffentliche Grünflächen
Um das Planungsgebiet herrscht ein Mangel an qualitativ hochwertigen Grünflächen, die öffentlich zugänglich sind. Um dieses Defizit auszugleichen, entsteht westlich der zwei neuen Sportflächen ein ca. 5000 m² großer Bolzplatz. Er dient der ansässigen Quartiersbevölkerung nicht nur als öffentliche Spiel- und Erholungsfläche, sondern fördert auch das lokale Mikroklima.
Öffentliche Verkehrsflächen
Die Planfläche weist nur einen geringen Anteil an öffentlichen Verkehrsflächen aus, lediglich im Bereich des Kindergartens wird die bestehende Straße erweitert und dem städtischen Besitz übergeben. Des Weiteren wird an der Zeißstraße, parallel zur Plangrenze verlaufend, eine öffentliche Verkehrsfläche mit entsprechendem Straßenbegleitgrün ausgewiesen. Ferner sind öffentliche Grünflächen mit Fußwegeverbindungen zur Guerickestraße, zur Zeißstraße sowie parallel zur Bahnlinie im Osten zur Grünraumvernetzung vorgesehen. Dort soll auch ein Radweg von überörtlicher Bedeutung entstehen.
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Zum Schutz der lokalen Flora und Fauna sind Ausgleichsflächen notwendig. Diese sind im östlichen Planbereich entlang des geplanten Fuß- und Radweges vorgesehen und können laut Umweltbericht vollständig innerhalb des Plangebietes hergestellt werden. Die geplante Umnutzung des Areals generiert dabei ein Ausgleichsflächenplus.
Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Im Gegensatz zum Biotop Regensburg-1336-00 mit seinen Teilflächen bleiben die Teilflächen des Biotops Regensburg-1337-00 zum großen Teil erhalten, in dem die als mesophile Gebüsche definierten Flächen in das städtebauliche Konzept integriert werden. Die Biotopflächen befinden sich dabei einerseits östlich der festgesetzten Fläche Sondergebiet Infrastruktur, andererseits nördlich der geplanten Ballspielwiese.
Bisherige Entwicklung
Aufstellungsbeschluss:
19.09.2017
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit:
Beteiligung von 09.10.2017 – 27.10.2017
Informationsveranstaltung am 18.10.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB:
Beteiligung von 09.10.2017 – 10.11.2017
Auslegungsbeschluss:
30.04.2019
Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB:
Beteiligung von 28.05.2019 – 28.06.2019
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligung von 28.05.2019 – 28.06.2019
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Sowohl für die Errichtung des Hallenbades als auch für die Trainingshalle besteht dringender Handlungsbedarf. Es wurde festgestellt, dass durch die zeitgleiche, abgestimmte Planung und Realisierung von Schwimmbad und Leichtathletiktrainingshalle bauliche, energetische und organisatorische Synergien genutzt werden können. Um die bestmöglichste städtebauliche Qualität an diesem Ort abbilden zu können, hat der Stadtrat zu diesem Zweck am 02.07.2019 die Auslobung eines Realisierungswettbewerbes beschlossen. Das Ergebnis der Preisgerichtssitzung wurde dem Stadtrat am 03.03.2020 zur Kenntnis gebracht.
Als das zentrale Element des Bebauungsplanes kann dem Gebäudeverbund aus Trainingshalle und Hallenbad im städtebaulichen Kontext eine ortsbildprägende Wirkung zugeschrieben werden. Insbesondere durch die im Umbruch befindliche Umgebung sowie die Zentrumsnähe ergeben sich sehr vielfältige und besondere Rahmenbedingungen für die funktionale, inhaltliche und architektonische Konzeption der neuen Sportanlage. Die städtebauliche Anordnung sieht zwei Baukörper vor, welche sich durch die Aufgliederung bestmöglich in die Körnung der benachbarten Bebauung einfügen. Die Leichtathletikhalle bildet dabei etwas zurückversetzt und durch eine Baumreihe ergänzt eine Raumkante entlang der südlichen Zeißstraße, die den Straßenraum hier präzise definiert. Auf Grund der eingeschossigen Organisation kann diese in ihrer Höhe auch entsprechend geringer ausfallen und ein angenehmes Straßenprofil schaffen. Der zweite Baukörper ist nordwestlich im Grundstück angeordnet und löst sich von der orthogonalen Struktur, in dem er sich frei auf dem Grundstück orientiert. Die beiden markanten Baukörper werden durch die, in einem Gelenk angeordneten, gemeinschaftlichen Nutzungen miteinander so verbunden, dass sich funktionale Synergieeffekte nutzen lassen.
Der Eingangsbereich zu den Sportstätten ist dabei derart gestaltet, dass durch einen großen Vorplatz eine räumliche Verknüpfung zu dem südlich der Zeißstraße entstehenden Nachbarschaftsplatz entsteht, womit sich der Sportpark an das neu entstehende Stadtquartier der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne angliedert. Durch die frei angeordneten grünen Inseln, die kulissenhafte Integration des westlich angrenzenden Biotops sowie die angebotenen Sitzmöglichkeiten ergibt sich dabei ein Platz mit hoher Aufenthaltsqualität.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme wurde die städtische Tochter SWR betraut.
Erneuter Auslegungsbeschluss
14.12.2021
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit § 4a Abs. 3 BauGB
Beteiligung von 18.01.2022 – 02.02.2022
Erneute Beteiligung der städtischen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange § 4a Abs. 3 BauGB
Beteiligung von 18.01.2022 – 02.02.2022
Aktuelle Dokumente
Christian Sponsel
Stadtplanungsamt
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Straße 3
Zimmer: 2.27 BVZ
93047 Regensburg