Private Freiflächen
Es wird angestrebt, sowohl die Vorgartenzonen als auch die übrigen privaten Freiflächen attraktiv und nutzbar zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sind neben quantitativen auch qualitative Standards für Freiflächen unverzichtbar geworden. Zur Gestaltung der privaten Freiflächen wurde das Konzept um eine Freiflächengestaltungssatzung ergänzt. Die Freiflächengestaltungssatzung sichert dabei den Grundanspruch an die Begrünung und Gestaltung der unbebauten Teile eines Baugrundstücks und gilt im gesamten Stadtgebiet.
Öffentliche Freiräume
Ziel war es, einen angemessenen Kennwert für öffentliche Freiräume in zukünftigen Baugebieten sicherzustellen. Dabei wurden die städtebaulichen Entwicklungsziele, wie beispielsweise verdichtetes Bauen im Urbanen Gebiet, berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kennwerte im Regensburger Baulandmodell ist sichergestellt, dass von Dritten angestoßene Planungen quantitative Mindeststandards für entstehende Freiräume auf Projekt- und Stadtteilebene eingehalten werden.
Auf Stadtteilebene werden für die öffentlichen Freiräume konkrete Handlungsempfehlungen zur Aufwertung, Vernetzung und zur Entwicklung neuer Flächen gegeben.
Mit dem Freiraumentwicklungsplan werden die Handlungsempfehlungen als gesamtstädtische Freiraumstruktur sichtbar.
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit, in Form einer Onlinebeteiligung und Workshops mit Initiativen und Verbänden, ist mit dem Freiraumentwicklungskonzept eine neue Planungsgrundlage für Regensburg beschlossen worden.