
Rechts- und Regionalreferent Dr. Walter Boeckh © Bilddokumentation Stadt Regensburg
Wer sich im Testzentrum auf dem Dultplatz testen lassen will, wird nicht nach seinem Wohnort gefragt.
Die notwendigen Kosten für die Testungen übernimmt der Freistaat Bayern, deswegen wird niemand abgewiesen, der nicht in Regensburg wohnt. Nach unserer Beobachtung nutzen auch viele Menschen aus dem Umland die Möglichkeit, ohne Anmeldung und kostenlos getestet zu werden. Die Stadt übernimmt hier also auch eine Aufgabe für die Region, was mir als Regionalreferent wichtig ist.
Allerdings arbeitet die Stadt im Testzentrum personell an der Kapazitätsgrenze. Deswegen sind wir sehr dankbar dafür, dass nun der Landkreis seine Testkapazitäten erhöht hat und Landkreisbürger ausdrücklich dazu aufgerufen werden, sich im Testzentrum des Landkreises testen zu lassen.
Welche Rolle spielt die Stadt bei der Umsetzung der staatlichen Maßnahmen, die im Rahmen des Infektionsschutzes erlassen werden?
Die Regelungen kommen vom Freistaat Bayern im Rahmen der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, etwa die Maskenpflicht und das Alkoholverbot an stark frequentierten Örtlichkeiten, die Schließung der Gastronomie, das grundsätzliche Verbot von Veranstaltungen oder die Anordnung von Kontaktbeschränkungen. Als Mitarbeiter der Verwaltung habe ich diese Anordnungen zu vollziehen.
Falls also in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen sollte, die Stadt habe diese grundsätzlichen Beschränkungen des täglichen Lebens angeordnet, dann trifft dies nicht zu, ohne dass ich mit dieser Feststellung irgendeine Wertung vornehmen möchte.
Als Beispiel möchte ich die Maskenpflicht in Schulen nennen. Der Freistaat hat die Maskenpflicht aktuell grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen angeordnet. Die Stadt als Kreisverwaltungsbehörde kann nur in begründeten Einzelfällen, also prinzipiell nur für einzelne Schulen, Ausnahmen zulassen, wenn dies nach eingehender Beurteilung durch das Gesundheitsamt infektionsschutzrechtlich vertretbar ist. So eine Entscheidung muss sehr gut abgewogen werden.
Der Präsenzunterricht soll nämlich so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben, wozu auch die grundsätzliche Maskenpflicht im Unterricht einen wesentlichen Beitrag leistet. Damit können sich die meisten Eltern und Kinder arrangieren.
Bei der vom Freistaat vorgegebenen Maskenpflicht in stark frequentierten Bereichen der Innenstädte hat die Stadt Regensburg zwei Mal die Bereiche in der Altstadt ausgeweitet, in denen Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten. Warum?
Zunächst einmal muss die Stadt im Rahmen ihres Ermessens für die Bestimmung dieser Bereiche den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Daher ist es insbesondere nicht möglich, die gesamte Altstadt mit einer Maskenpflicht zu überziehen, da es dort eben auch Bereiche gibt, in denen zu jeder Tages- und Nachtzeit nur sehr wenige Menschen unterwegs sind.
In der Stadtverwaltung mussten wir dementsprechend und das auch noch in ganz kurzer Zeit die Straßen, Plätze und Gassen in der Altstadt bestimmen, wo viele Menschen unterwegs sind. Gleichzeitig hatten wir auch die Erkenntnisse der Polizei sowie des Kommunalen Ordnungsservices (KOS) und des Amtes für Stadtentwicklung zu berücksichtigen.
Der Stadtverwaltung kommt also die Aufgabe zu, die aktuelle Entwicklung des Pandemiegeschehens und die staatlichen Vorgaben ständig genau im Auge zu haben und dann beispielsweise die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit rechtlich einwandfrei umzusetzen. Deswegen haben wir in diesem Punkt nachjustiert und die Maskenpflicht und das Alkoholverbot nun auf große Teile der Altstadt ausgeweitet.