Solarenergie in der Ganghofersiedlung: Änderung der Gestaltungssatzung
Bereits seit 2020 sind mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis in der Ganghofersiedlung Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf den Dächern der Erweiterungsbauten zulässig. Ab sofort dürfen diese ebenfalls im Rahmen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis auf den Hauptgebäuden installiert werden, wenn sie die Gestaltungsanforderungen der Satzung erfüllen.

4. August 2025
Zum Schutz und zur künftigen Gestaltung des denkmalgeschützten Ensembles „Ganghofer-Siedlung“ hat die Stadt Regensburg im Jahr 2005 eine entsprechende Gestaltungssatzung erlassen. Diese wurde zuletzt 2020 dahingehend geändert, dass Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie, wie Solarenergieanlagen, und Sonnenkollektoren auf den Dächern der Erweiterungsbauten zulässig wurden. Aufgrund einer Vielzahl von Rechtsänderungen zugunsten des Klimaschutzes auf Bundes- und Landesebene, die in den letzten Jahren erfolgten, um einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, wurde die bestehende Satzung mit Beschluss des Stadtrates vom 26. Juni 2025 erneut geändert.
Nachfolgende Änderungen sind mit Veröffentlichung der Änderungssatzung im Amtsblatt der Stadt Regensburg seit 22. Juli 2025 in Kraft getreten und können nach Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis umgesetzt werden:
- Solardachziegel
Solardachziegel sind auf Gebäuden mit Satteldach im Farbton altgrau vollflächig zulässig. - Solarmodule auf Satteldächern
Solarmodule sind auf Satteldächern dachparallel zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Solarmodule im gleichen Format und gleich ausgerichtet als ein firstparalleles, zentriertes, rechteckiges Band ausgebildet werden. Dieses Band muss außerdem einen Mindestabstand von jeweils 30 Zentimetern zu First und Ortgang einhalten und oberhalb von bestehenden oder zulässigen Gauben und Dachflächenfenstern liegen.

- Zur Einhaltung des erforderlichen Abstands zu Brandwänden darf das Band unterbrochen werden:

- Nicht zulässig sind hingegen zum Beispiel nachfolgende Ausrichtungen:

- Ebenfalls unzulässig sind gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in, auf und an Außenwandflächen bzw. Fassaden von Gebäuden.
- Farbgestaltung
Module und Kollektoren und deren Ränder sowie Teile der Unterkonstruktion, die von außen sichtbar sind, müssen in einem vollflächigen Farbton ausgeführt und erhalten werden, welcher der Farbe der Dacheindeckung angepasst ist. Bei grauer Dacheindeckung kann dies alternativ in vollschwarz (sogenannte Full-Black-Module) erfolgen. - Solarenerigeanlagen an Balkonen
An Balkonen sind Solarenergieanlagen nur senkrecht und parallel zur Brüstung des Balkons sowie innerhalb deren Fläche zulässig. Die Solarenergieanlagen und von außen sichtbare Montageteile sind an Balkonen in schwarz auszuführen und zu erhalten. - Fortbestand der Regelung für Erweiterungsbauten
Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie wie Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zulässig. Die Höhe dieser Anlagen darf die Attika des Erweiterungsbaus nicht überschreiten. - Fortbestand der Sonderregelung für Teilgebiete der Siedlung
In den Bereichen "Neubebauung Ludwig-Thoma-Straße zwischen Augsburger- und Theodor-Storm-Straße", "Neubebauung nördlich der Karl-Stieler-Straße" und "Neubebauung nördlich der Boelckestraße" sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie wie Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren bei Satteldächern auf bzw. in der Dachfläche sowie bei Flach- bzw. Pultdächern mit einer Höhe bis zu 1 Meter zulässig.
Hinweise zur Errichtung von Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren
- Die Errichtung von Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf Dachflächen ist in der Regel baurechtlich genehmigungsfrei möglich.
- Allerdings ist für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie im Ensemble „Ganghofer-Siedlung“ ein kostenfreies denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen (auch digital möglich). Dies dient zur Klärung von Gestaltungsdetails, so zum Beispiel hinsichtlich des Modultyps und der technischen Vorrichtungen zum Stromnetzanschluss.
- Bei der Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind neben der Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung sonstige rechtliche Anforderungen, insbesondere Anforderungendes Brandschutzes, einzuhalten.
Hinweis: Die oben dargestellten Skizzen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Maßgeblich ist nur der Satzungstext.
Text: Verena Danner
Weitere Informationen
Kontakt
- Bei Fragen zu den Anforderungen des Denkmalschutzes und zur denkmalrechtlichen Erlaubnis:
Amt für kulturelles Erbe, Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlZ2VsZnBsYW1rbmVk - Bei Fragen zur Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung:
Bauordnungsamt
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZ251bmRyb3VhYg==