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Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts vom 20. Juli 2000
(4) Am Vorverkaufsschalter werden grundsätzlich bis zu zehn Karten abgegeben; im Einzelfall kann die Kartenabgabe (für bestimmte Veranstaltungen) auf eine geringere Anzahl beschränkt werden. (5) Kartenbestellungen können fernmündlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Mit der Abholung der Theaterkarten an der Theaterkasse kommt der Benutzungsvertrag zustande.
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Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen vom 14. Dezember 2005
(4) Das Einsammeln und Mitnehmen von Gegenständen jeglicher Art ist verboten. § 4 Gebührenpflicht - entfällt - § 5 Eigentumsübertragung Der angelieferte Müll geht mit der Übernahme durch den ZMS in dessen Eigentum über, soweit nicht die OVEG die Entsorgung übernimmt.
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Energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Regensburg
Einsparung Stromkosten pro Jahr 39.633,00 Euro. Abschnitt 5: Umrüstung der Park- und Alleewege, Baulastträger Stadtgartenamt Bestandsleuchte: AEG "die Flache" bestückt mit Quecksilberdampf Hochdrucklampen HQL 80 W.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
(3) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010
(2) Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren ist die Anwesenheit innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung ab 20.00 Uhr sowie Kindern und Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist die Anwesenheit innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung ab 22.00 Uhr nur in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen gestattet. § ...
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Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB
Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr 4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
§ 9 Gebührenermäßigung (1) Eine Ermäßigung auf die in § 5 Abs. 1 festgesetzte Jahresgebühr wird nach Maßgabe der folgenden Absätze für Inhaber des Stadtpasses, des Landkreispasses und als Geschwisterermäßigung gewährt.
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden. § 5 Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27.
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg vom 27. Juni 1980
(3) Die Grenzen des Naturdenkmals sind in einer Karte M 1 : 5 000 und in einer Flurkarte M 1 : 1 000 rot eingetragen, die bei der als Untere Naturschutzbehörde niedergelegt sind.
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