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Ziel 15 - Leben an Land
Schaffung von Biodiversitätsflächen Zur Schaffung von Biodiversitätsflächen werden 10 % der städtischen Pachtflächen als mehrjährige Blüh-, Saum- oder Ackerwildkräuterflächen mit mindestens 5 m Breite und außerhalb von B-Plan-Gebieten Gewässerrandstreifen mit mindestens 10 m Breite angelegt, auf denen jegliche Pestizid- und Düngerausbringung verboten ist.
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2020 - Neugestaltung der Trothengasse und Bertoldstraße
Mit Beginn der Bauphase 1 und 2 begann zuerst der partielle Kanalbau mit ca. 5 zu erneuernden Hausanschlüssen. Im Anschluß wurden die Kabelbauarbeiten für die Straßenbeleuchtung bzw. partiell für REWAG und Telekom hergestellt.
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Schriftenreihe: Denkmalpflege in Regensburg
Denkmalpflege Band 6 Berichte - Projekte - Aufgaben 1945-1986 Vergriffen Band 5 Berichte - Projekte - Aufgaben 1994 Vergriffen Band 4 Berichte - Projekte - Aufgaben 1993 erhältlich bei der Abt.
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Wirtschaftsstandort
(Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Stand: 2021) Das reiche Kulturleben mit traditionellen und herausragenden internationalen Events sowie einer vielseitigen Museumslandschaft und einem 5-Sparten Theater, die Indoor- und Outdoorfreizeitmöglichkeiten für Singles, Senioren und Familien, die attraktive Profi-, Breiten- und Trendsportszene (u.a.
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Sonderfonds "Innenstädte beleben"
Am Wochenende und in den Ferien war die Eislaufbahn von 12 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Erwachsene bezahlten 5 Euro, Kinder nur 3,50 Euro (Discolauf: 7 Euro beziehungsweise 5 Euro). Kinder bis sechs Jahre fuhren kostenlos.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30. August 1994
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage gem. § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 26 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Verbot des § 3 Nr. 15 ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997
(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG ...
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980
(3) Die Grenzen des flächenhaften Naturdenkmales sind in einer Karte M 1 : 5 000 und in einer Flurkarte M 1 : 1 000 rot eingetragen, die bei der - Untere Naturschutzbehörde - niedergelegt sind.
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Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 05. Dezember 2006
Erbbauberechtigter oder Nießbrauchberechtigter) zur Nutzung des Grundstücks berechtigt ist (Art. 8 Abs. 8 i.V.m. Art. 5 Abs. 7 KAG, Art. 70 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze)
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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988
Die Maße dürfen überschritten werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschriftung erforderlich sein sollte. (5) Anstelle der in den Absätzen 1 und 4 genannten Hausnummernschilder können auch Hausnummernleuchten nach DIN 275-A verwendet werden
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