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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024
Die Pauschale für Strom ist zusammen mit der Nutzungsgebühr monatlich zur Zahlung fällig. § 5 Entstehung der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht erstmals mit der Aufnahme in die Notwohnung und danach mit dem ersten Tag jeden Monats (Kalendermonat), solange das Benutzungsverhältnis andauert.
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche" vom 14. Mai 1992
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet
Gefunden in: Stadtrecht
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB
Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr 4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet
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Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche" vom 02. April 1992
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
§ 9 Gebührenermäßigung (1) Eine Ermäßigung auf die in § 5 Abs. 1 festgesetzte Jahresgebühr wird nach Maßgabe der folgenden Absätze für Inhaber des Stadtpasses, des Landkreispasses und als Geschwisterermäßigung gewährt.
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden. § 5 Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27.
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Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden "Brücke-Ideen verbinden Menschen", Joachim Wolbergs
(davon 21,84 Mio. im Planungszeitraum). Wir wollen die Einstellung von zusätzlich 5 Mio. im Planungszeitraum. Mehrkosten im Planungszeitraum 2020-2024: 5 Mio. Begründung: Beide Vorhaben wurden gemeinsam geplant und bedingen sich in vielen Bereichen einander.
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Kein Top-Standort für Surferwelle in Regensburg
Nordarm der Donau kurz vor dem Renaturierungsabschnitt 4. Sorat Hotel/Brandner Kanal 5. Unter der Steinernen Brücke im Nordarm 6. Mühlenarm in der Donau nach der Steinernen Brücke 7. Pielmühler Wehr (Zeitlarn/Lappersdorf) Die Hochschule unterzog die Standorte einer Überprüfung nach einem umfangreichen Kriterienkatalog.
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document Neupfarrplatz
Öffnungszeiten / Führungen Zugang nur mit Führung Öffentliche Turnusführungen: Donnerstag, Freitag, Samstag 14.30 Uhr Juli und August: zusätzlich Sonntag, Montag, 14.30 Uhr Tickets: Altes Rathaus / Tourist Info, dort auch Start der Führung Gruppenführungen: Jederzeit nach Vereinbarung Eintrittspreise Erwachsene: 8 € Ermäßigt: 5 € Familien (Eltern mit Kindern unter 18 ...
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