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Schriftenreihe: Denkmalpflege in Regensburg

Denkmalpflege Band 6 Berichte - Projekte - Aufgaben 1945-1986 Vergriffen Band 5 Berichte - Projekte - Aufgaben 1994 Vergriffen Band 4 Berichte - Projekte - Aufgaben 1993 erhältlich bei der Abt.

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Wirtschaftsstandort

(Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Stand: 2022) Das reiche Kulturleben mit traditionellen und herausragenden internationalen Events, die vielseitige Museumslandschaft und das 5-Sparten Theater begeistern Kulturinteressierte. Indoor- und Outdoorfreizeitmöglichkeiten für Singles, Senioren und Familien, die attraktive Profi-, Breiten- und Trendsportszene (u.a.

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Sonderfonds "Innenstädte beleben"

Am Wochenende und in den Ferien war die Eislaufbahn von 12 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Erwachsene bezahlten 5 Euro, Kinder nur 3,50 Euro (Discolauf: 7 Euro beziehungsweise 5 Euro). Kinder bis sechs Jahre fuhren kostenlos.

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997

(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Verbot des § 3 ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997

(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG ...

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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980

(3) Die Grenzen des flächenhaften Naturdenkmales sind in einer Karte M 1 : 5 000 und in einer Flurkarte M 1 : 1 000 rot eingetragen, die bei der - Untere Naturschutzbehörde - niedergelegt sind.

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Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Straßenreinigung der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 05. Dezember 2006

Erbbauberechtigter oder Nießbrauchberechtigter) zur Nutzung des Grundstücks berechtigt ist (Art. 8 Abs. 8 i.V.m. Art. 5 Abs. 7 KAG, Art. 70 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze)

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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

Die Maße dürfen überschritten werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschriftung erforderlich sein sollte. (5) Anstelle der in den Absätzen 1 und 4 genannten Hausnummernschilder können auch Hausnummernleuchten nach DIN 275-A verwendet werden

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Kulturenraum M26 - ein Ort für Kunst, Kultur und Gesellschaft

Das M26 kooperiert dafür mit Sozialen Trägern, Bildungsträgern und lokalen Initiativen. #5 Das M26 ist ein Ort der Kooperation und Kollaboration Das M26 ist als soziokulturelle Zwischennutzung darauf angelegt, Verantwortung in „Kulturpatenschaften“ zu übergeben und den Raum im Dialog kollaborativ zu gestalten und kooperativ zu nutzen.

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Nachhaltigkeit - Agenda 2030

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Einblick in die Maßnahmen, mit denen die zur Gewährleistung hochwertiger Bildung beitragen möchte. Ziel 5 - Geschlechtergleichstellung Die Gleichstellung von Frauen und Männern macht weltweit Fortschritte.

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