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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Säuleneiche" vom 14. Mai 1992

(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet

Gefunden in: Stadtrecht

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB

Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr 4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993

(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt. (3) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet

Gefunden in: Stadtrecht

Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden "Brücke-Ideen verbinden Menschen", Joachim Wolbergs

(davon 21,84 Mio. im Planungszeitraum). Wir wollen die Einstellung von zusätzlich 5 Mio. im Planungszeitraum. Mehrkosten im Planungszeitraum 2020-2024: 5 Mio. Begründung: Beide Vorhaben wurden gemeinsam geplant und bedingen sich in vielen Bereichen einander.

Gefunden in: Artikel

Annemarie Reck geht Regensburgs Geschichte auf den Grund

Denn südlich der Albertstraße ist bereits ein größeres Gräberfeld mit Brand- und Körperbestattungen des 3.- 5. Jahrhunderts n. Chr. bekannt. Inzwischen gehen die Archäologen davon aus, dass es sich um ein gehobenes Gebäude der Zivilsiedlung handelt.

Gefunden in: Bei uns 507

Bebauungsplan Nr. 279, Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd, vom 26.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025

Entwurf des Bebauungsplanes BP 279 - Begründung (pdf | 17,6 MB) BP 279 - Planzeichnung (pdf | 1,1 MB) BP 279 - Satzungstext (pdf | 341,7 KB) Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sowie umweltbezogene Informationen Baugrund BP 279 - Baugrundgutachten Teil 1 (pdf | 139,6 MB) BP 279 - Baugrundgutachten Teil 2 (pdf | 11,3 MB) ...

Gefunden in: Artikel

Kein Top-Standort für Surferwelle in Regensburg

Nordarm der Donau kurz vor dem Renaturierungsabschnitt 4. Sorat Hotel/Brandner Kanal 5. Unter der Steinernen Brücke im Nordarm 6. Mühlenarm in der Donau nach der Steinernen Brücke 7. Pielmühler Wehr (Zeitlarn/Lappersdorf) Die Hochschule unterzog die Standorte einer Überprüfung nach einem umfangreichen Kriterienkatalog.

Gefunden in: Bei uns 507

document Neupfarrplatz

Öffnungszeiten / Führungen Zugang nur mit Führung Öffentliche Turnusführungen: Donnerstag, Freitag, Samstag 14.30 Uhr Juli und August: zusätzlich Sonntag, Montag, 14.30 Uhr Tickets: Altes Rathaus / Tourist Info, dort auch Start der Führung Gruppenführungen: Jederzeit nach Vereinbarung Eintrittspreise Erwachsene: 8 € Ermäßigt: 5 € Familien (Eltern mit Kindern unter 18 ...

Gefunden in: Museen

Grundsicherung - Anspruchsvoraussetzungen für Geflüchtete aus der Ukraine | Основні вимоги безпеки – права для біженців з України

Basiswert Euro Angemessene Kaltmiete 1-Personenhaushalt 50 qm 9,89 494,50 € 2-Personenhaushalt 65 qm 9,47 615,55 € 3-Personenhaushalt 75 qm 9,38 703,50 € 4-Personenhaushalt 90 qm 9,37 843,30 € 5-Personenhaushalt 105 qm 9,42 989,10 € 6-Personenhaushalt 120 qm 9,47 ...

Gefunden in: Artikel

Verleihung des Preises für Frauen in Wissenschaft und Kunst

Nicht umsonst ist in den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN die „Geschlechtergleichheit“ enthalten, als Nummer 5. Unter anderem ist hier „Gleichstellung und Ermächtigung“ sowie die „Teilhabe an Entscheidungsprozessen“ ausformuliert.

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