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Schülerbeförderung
Die Beförderungspflicht besteht nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, dies ist die Pflichtschule ( = Sprengelschule) die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind (Zuweisung des Staatlichen Schulamtes) diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand ( = geringste Kosten) erreichbar ...
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Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen
Katharinenspitals, des Bischöflichen Zentralarchivs, des Universitätsarchivs, des Stadtarchivs und natürlich des gastgebenden Thurn und Taxis Zentralarchivs in den Räumen der Hofbibliothek und des Zentralarchivs (Schloss St. Emmeram, Emmeramsplatz 5, Zugang über die Pforte am Ende der Schlossstraße) präsent. Interessierte Besucherinnen und Besucher hatten die Möglichkeit, die bunte ...
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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
Zuwendungen ohne Zweckbestimmungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden. § 5 Verwendung der Erträge des Vermögens der Stiftung und der Zuwendungen, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Vermögens der Stiftung aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des ...
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Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Regensburg vom 17. Juni 2010
Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der geschmückte Gegenstand oder der Anlass, der zur Verwendung des Stadtwappens führt, überwiegend dem Ansehen der Stadt dient. § 5 Missbrauch Unerlaubter Gebrauch des Stadtwappens wird verfolgt. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Regensburg (Kulturbeiratssatzung) vom 28. Juli 1994
(4) Die unter den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Alle übrigen Mitglieder sind stimmberechtigt. (5) Ein Mitglied des Kulturbeirates kann aus wichtigem Grund durch Beschluss des Stadtrates abberufen werden
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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982
(2) Abs. 1 Nr. 1 bis 3 gilt nicht für die Abgabe am 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag. (3) § 5 des Gesetzes über den Ladenschluss und §§ 2,3 dieser Verordnung bleiben unberührt. § 2 Sonntagsverkauf am 24.
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
(4) Die Erlaubnis gilt nur für die Dauer der beantragten Benutzung. (5) Über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung von Sammlungsbeständen entscheidet bei Benutzung die Museumsleitung
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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften
In jedem Falle ist die Hafenbehörde sofort und ungeachtet anderer Meldepflichten zu verständigen. (5) Ballastwasser oder durch Ladungsreste verschmutzte Waschwasser dürfen nicht in das Hafengewässer gelenzt oder abgeleitet werden
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Neue Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs umgesetzt
Weitere Maßnahmen In den folgenden Wochen sollen außerdem an folgenden Standorten noch weitere klassische Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden: Obertraublinger Straße (BUZ), 10 Stück Franz-von-Taxis-Ring (REZ), 18 Stück Hallergasse, 5 Stück Uhlandstraße (Goethe-Gymnasium), ca. 40 Stück Harting Buswende, 6 Stück I-ZOB, ca. 20 Stück ...
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23. April: Städtischer Gedenkweg
Neupfarrplatz (Deutscher Gewerkschaftsbund) 4. Neue Synagoge Regensburg (Jüdische Gemeinde) 5. Minoritenweg bzw. Gedenkstele St. Georgenplatz (Zeugen Jehovas) 6. Dachauplatz (VVN, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) In der Nacht auf den 23.
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