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Spielleitplanung in Regensburg
Gab es in Regensburg beispielsweise im Jahr 1950 noch 11 Kinder (0-14 Jährige) auf ein Auto so kommen in der Zwischenzeit 5 Autos auf ein Kind. Ob fahrend oder am Straßenrand parkend – sie lösen eine Gefahrensituation für Kinder aus und schränken die Bewegungsräume der Kinder stark ein.
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Städtische Friedhöfe Regensburg
.: 08 - 13 Uhr & 14:30 - 17:30 Uhr Fr.: 08 - 12 Uhr Buslinien: 1, 2, 3, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 17 Zum Download Bestattungswesen – Lageplan Dreifaltigkeitsberg (pdf | 4,0 MB) Flyer - Städtische Friedhöfe (pdf | 8,3 MB)
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Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten
(Download als PDF-Datei) Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten (Bayerisches Landesamt für Umwelt) (pdf | 507,7 KB) LfU: Übersicht bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete Prüfung von Anlagen durch zugelassene Sachverständige Über die normale Prüfpflicht hinaus müssen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet alle im Gebäude oder im Freien ...
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Hausordnung und Hinweise zum Datenschutz
Konsequenzen bei Verstößen Bei Zuwiderhandlungen können Gegenstände, einschließlich privater Handys, von der Lehrkraft bis zum Ende des Unterrichts beschlagnahmt werden (vgl. Art. 56 Abs. 5 Satz 4 BayEUG). Verbot von Mobbing und Missbrauch Mobbing, Bullying, Beleidigungen und Diffamierungen von Personen in Wort, Bild oder Ton sind strikt untersagt.
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Namenserklärung
Name bei Namensänderung der Eltern: In den Fällen einer (nach der Geburt des Kindes wirksam gewordenen) Ehenamenserklärung, kann sich das Kind über 5 Jahre grundsätzlich an den Ehenamen der Eltern anschließen. Einbenennung: Wenn ein Elternteil nach der Geburt des Kindes einen neuen Partner, der nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist, heiratet, besteht die Möglichkeit einer ...
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Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg vom 23. Juli 2020
Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. § 5 Stiftungsmittel (1) Die Stiftung erfüllt die Aufgaben aus dem Stiftungsvermögen, aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt
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Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1) vom 23. Januar 1984
(2) Im Falle des § 2 Abs. 2 Nr. 3 sind auch Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte zu hören. § 5 Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 3 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu
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Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in Regensburg (Sperrzeitverordnung - SpV) vom 19. Dezember 2005
(2) Nach § 28 Abs. 3 der Gaststättengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. (2) § 1 Abs. 1 dieser Verordnung findet keine Anwendung auf Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen, für deren Betrieb bei Inkrafttreten der Verordnung vom ...
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) vom 14.12.2023
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. (5) Aufwendungs- und Kostenersatz wird nicht erhoben, wenn Personal und/oder Gerät aus Gründen, die der Kostenpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht zum Einsatz gekommen sind
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Satzung der Dr. Seyboth Stipendienstiftung in Regensburg vom 17. April 2018
§ 4 Grundstockvermögen Das Grundstockvermögen ist in einer Höhe von 166.384,28 € dauernd und uneingeschränkt zu erhalten. § 5 Stiftungsmittel Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aus dem Ertrag oder der sonstigen Nutzung des in § 4 genannten Grundstockvermögens aufgebracht
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