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Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern in Regensburg und in den Gemeinden Lappersdorf, Zeitlarn und Wenzenbach, Landkreis Regensburg vom 22. Januar 1996
Eigen-tümerwegen verboten , ausgenommen breitflächiges Versickern, wenn das Grundwasser durch gute Deckschichten geschützt ist. - - - 4. Bergbau verboten verboten verboten verboten verboten verboten, wenn dadurch wirksame Deckschichten aufgerissen werden oder Mulden entste- hen können 5.
Gefunden in: Stadtrecht
Führungen für Kitas und Schulen
Sachbuch-Safari – Themenführung Zielgruppe: Klasse 4 Dauer: ca. 60 Minuten Durchführung: nur in der Zentralbücherei möglich Voraussetzung: Die Bücherei ist den Kindern bekannt Lernziele: Recherchekompetenz für z.B.
Gefunden in: Stadtbücherei Regensburg
Ziel 4 - Hochwertige Bildung
Er ist jedoch auch eine Chance, insbesondere mit Blick auf Gleichstellung sowie Chancengleichheit auf allen Ebenen, aber auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Engagement Relevante Teilziele von SDG 4 für deutsche Kommunen sind unter anderem, dass alle Kinder einen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung und Bildung und eine hochwertige Grund- und ...
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Haushaltsrede des Stadtrats Ingo Frank, Die PARTEI
Wie sieht’s mit der Tilgung dieses Berges aus? In den letzten 4 Jahren 2017-2020, wo wir uns ja einig sind, dass die richtig super waren, konnten 24 Mio.€ Schulden abgebaut werden, also 24 Mio.€ in 4 Jahren.
Gefunden in: Artikel
Gewerbesteuer
Die multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem aktuell gültigen Hebesatz von 425 v. H. Die Höhe des Hebesatzes wird in § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung der festgelegt. Der dadurch errechnete Betrag wird als Gewerbesteuer im Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Gefunden in: Dienstleistungen
Richtlinien der Stadt Regensburg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die besondere Benutzung von Grünanlagen der Stadt Regensburg vom 01.02.2025
Diese Pauschale wird auch für Veranstaltungen nach Ziffer 4. angesetzt, für die das Nutzungsentgelt entfällt. (3) Für die besondere Benutzung der Grünanlagen der werden die im Folgenden aufgeführten Nutzungsentgelte (netto) festgesetzt.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Japanischen Schnurbaums in der Yorckstr.1" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 57) Naturdenkmalsverordnung Nr. 57 - NatDV vom 07.12.2011
important; border-collapse: collapse; border: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); td { border-left: 1px solid; border-top: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); } } .rni-version-info { font-style: italic; } } (AMBl. Nr. 4 vom 23. Januar 2012) Auf Grund von Art. 28 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 6 ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 4 Gebührenmaßstab Bemessungsgrundlage für die Kursgebühren sind die Art und Dauer der belegten Kurse der Musischen Früherziehung. § 5 Gebührensatz (1) Die Gebühr für den Besuch der Musischen Früherziehung in einem Besuchsjahr beträgt ab 1.
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
Das Einleiten von Stoffen in den Untergrund. § 4 Ausnahmegenehmigungen (1) Die kann von den Beschränkungen im Wasserschutzgebiet Ausnahmen zulassen, wenn hierdurch eine Beeinträchtigung des geschützten Wasser nicht zu erwarten ist. (2) Ausnahmegenehmigungen werden nur widerruflich erteilt.
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen. (4) Die Erlaubnis gilt nur für die Dauer der beantragten Benutzung. (5) Über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung von Sammlungsbeständen entscheidet bei Benutzung die Museumsleitung
Gefunden in: Stadtrecht