Rund 110.000 Stimmberechtigte sind am 23. Februar in Regensburg zur Wahl aufgerufen. Insbesondere Briefwähler sollten die Fristen gut im Blick behalten, rät der Leiter des Wahlamts, Christopher Dirrigl.
Herr Dirrigl,was ist die größte Herausforderung an einer vorgezogenen Neuwahl?
Die größte Herausforderung ist, dass alle Fristen und Termine in verkürzter Form ablaufen. Das betrifft sowohl das Wahlvorschlagsverfahren – also die Frage, welche Parteien und Namen am Ende auf den Stimmzetteln stehen – als auch die Organisation der Briefwahl oder die Gewinnung und Einteilung ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. In 60 Tagen eine komplette Wahl zu organisieren, ist ein Kraftakt.
Wie bereitet sich das Wahlamt auf diesen Kraftakt vor?
In den Wochen, bevor die Vertrauensfrage gestellt und der Bundestag aufgelöst wurde, hatte sich ja bereits abgezeichnet, dass es dazu kommen könnte. Deshalb hatten wir etwas mehr Vorlauf und konnten zum Beispiel schon im November unsere Werbekampagne für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer starten. Die Bereitschaft, sich hier zu engagieren, war zum Glück sehr groß: Bereits Mitte Dezember hatten wir alle 1.900 Stellen besetzt. Das hat uns sehr gefreut und dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken!
An welchen Stellen werden die Wählerinnen und Wähler merken, dass es diesmal enger zugeht in der Planung?
Für die Urnenwähler, die am 23. Februar im Wahllokal ihre Stimme abgeben, werden sich die gewohnten Abläufe nicht ändern. Anders sieht es für die Briefwähler aus: Diesmal können wir die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar verschicken. Am 30. Januar laufen die letzten Fristen im Wahlvorschlagsverfahren ab. Erst danach steht sicher fest, welche Parteien und Kandidaten zur Wahl antreten und wir können anfangen, die Stimmzettel zu drucken. Den Personen, die sich für die Briefwahl entscheiden, bleibt also deutlich weniger Zeit zur rechtzeitigen Stimmabgabe als bei einer „regulären“ Wahl.
Was sollten Briefwähler tun?
Wichtig ist, dass sie trotzdem ihren Antrag auf Briefwahl so früh wie möglich stellen. Damit erleichtern sie uns die Arbeit ganz erheblich, weil wir dann die Briefwahlunterlagen schon einmal vorbereiten und im Februar schnell mit dem Versand starten können.
Der Antrag kann über das Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung oder auch persönlich bzw. per formloser E-Mail oder per Fax beim Wahlamt gestellt werden.
Nach der Antragstellung bitten wir geduldig abzuwarten, bis ab der ersten Februarwoche die Briefwahlunterlagen verschickt werden. Wer frühzeitig Briefwahl beantragt und bis zum 15. Februar noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen. Dann müssen wir klären, ob der Antrag oder die Unterlagen evtl. beim Versand verloren gegangen sind. Gegebenenfalls muss Ersatz beantragt werden, damit die den Antrag stellende Person an der Wahl teilnehmen kann.
Welche Fristen sind noch zu beachten?
Die wichtigste Frist ist Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr. Bis dahin müsse die ausgefüllten Briefwahlunterlagen beim Wahlamt eingegangen sein, damit die Stimme gezählt werden darf.
Weiterhin wird die Möglichkeit der Beantragung über den QR-Code nur bis Montag, 17. Februar, möglich sein. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich, per E-Mail oder per Fax beantragt werden, jedoch gilt auch hier, wenn Briefwahlunterlagen erst kurz vor dem Wahltermin beantragt werden, ist durch die Postlaufzeiten (bis zu 3 Werktage) eine sichere Zustellung (vom Wahlamt zum Antragsteller und zurück zum Wahlamt) nicht mehr gewährleistet. Wer sichergehen will und in Regensburg ist, kann die Unterlagen auch direkt in die Hausbriefkästen des Bürgerzentrums, der Bürgerbüros Nord und Burgweinting, der Zulassungsstelle und im Alten Rathaus einwerfen. Diese werden am 23. Februar Punkt 18 Uhr zum letzten Mal geleert. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen zu den Öffnungszeiten vor Ort im Bürgerzentrum, bzw. den Bürgerbüros auszufüllen und abzugeben. Dort stehen für die Briefwahl eigene Wahlkabinen zur Verfügung.
Mit wie vielen Briefwählern rechnen Sie?
Bei den letzten Wahlen gingen die Zahlen in Richtung 40.000. Unter normalen Umständen würden wir diesmal mindestens ebenso viele erwarten. Vielleicht entscheidet sich der ein oder andere, der beide Möglichkeiten hat, diesmal aber eher für die Urnenwahl, weil es doch die einfachste Methode ist, um seine Stimme sicher und rechtzeitig abzugeben.
Vielen Dank für das Gespräch!
Text und Interview: Katrin Butz
Ab Mitte Januar: Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten
20. Januar 2025: Bis zu diesem Termin können Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen, bzw. -bewerber ihre Wahlvorschläge für den Wahlkreis 232 Regensburg beim Kreiswahlleiter einreichen. Die entsprechende Bekanntmachung wurde im Amtsblatt vom 25. November 2024 veröffentlicht.
24. Januar 2025: An diesem Termin entscheidet der Kreiswahlleiter über die Zulassung der Wahlvorschläge. Falls Wahlvorschläge zurückgewiesen werden, ist drei Tage Zeit, Beschwerde beim Landeswahlleiter einzulegen. Dieser entscheidet hierüber endgültig am 30. Januar 2025.
31. Januar 2025: Nach Ablauf der oben genannten Fristen steht nun endgültig fest, welche Parteien und Kandidatinnen, bzw. Kandidaten zur Bundestagswahl antreten. Erst ab diesem Termin können die Stimmzettel gedruckt werden.
5. Februar: Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragt haben, können voraussichtlich frühestens ab diesem Termin mit der Zustellung ihrer Briefwahlunterlagen rechnen.
15. Februar: Wer frühzeitig Briefwahl beantragt und bis zu diesem Termin keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um zu klären, ob der Antrag oder die Unterlagen beim Versand verloren gegangen sind.
23. Februar, 18 Uhr: Die Wahllokale schließen. Spätestens jetzt müssen auch die per Briefwahl abgegebenen Stimmen beim Wahlamt eingegangen sein