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Schriftenreihe: Denkmalpflege in Regensburg
Sie erfahren außerdem Interessantes zur Sanierung des Kepler-Monuments und der Ausgrabung am Peterstor. nur noch antiquarisch erhältlich Band 8 Berichte - Projekte - Aufgaben 1999-2000 Vergriffen Band 7 Berichte - Projekte - Aufgaben 1997-1998 erhältlich bei der Abt.
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Überschwemmungsgebiete in Regensburg
Anlage 6 AwSV prüfpflichtig sind, bislang aber nicht zumindest einmal von einem Sachverständigen nach AwSV auf ihre Hochwassersicherheit geprüft worden sind, sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung erstmalig durch einen Sachverständigen nach § 2 Abs. 33 AwSV prüfen zu lassen. (7) Bestehende, nicht nach Anlage 6 AwSV prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit ...
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Wirtschaftsstandort
Seit 2004 rangiert Regensburg deutschlandweit unter den TOP 12 Städten mit sehr hohen Zukunftschancen (prognos Zukunftsatlas - Ranking für Deutschlands Regionen) und hat eine der höchsten Arbeitsplatzdichten Deutschlands. Im Städteranking 2024 belegte Regensburg den 8. Platz im Niveauranking und erreichte den 10. Platz beim Nachhaltigkeitsranking. Das Städteranking von IW Consult, ...
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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996
Leitungen und ihre Verbindungen im Erdreich außerhalb von Gebäuden müssen wurzelfest sein und in frostfreier Tiefe verlegt werden. (8) Der Abwasserabfluss aus einem Grundstück darf den Wert nicht überschreiten, der sich unter Anwendung des maßgeblichen Abflussbeiwertes errechnet.
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Migrantenselbstorganisationen (MSO) in Regensburg
Ansprechpartnerin: Regina Tulchinska (Vorsitzende) Adresse: Altdorferstraße 8, 93049 Regensburg Telefon: (0941) 380931 E-Mail: odessa-haus (at) gmx.net Rumänische Orthodoxe Gemeinde "HI.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
Dezember 2003) Auf Grund von Art. 9 Abs. 1 bis 3, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die folgende Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der auf dem Grundstück Flur-Nr. 3628/8 der Gemarkung Regensburg stehende Robinie wird unter der Bezeichnung "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
(4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu ...
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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980
(2) Die Grundstückseigentümer und sonstigen Berechtigten haben, soweit die bisherige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt wird, landschaftspflegerische und -gestalterische Maßnahmen, die der Verwirklichung der in Art. 1 BayNatSchG genannten Ziele und Aufgaben dienen, durch Beauftragte der zu dulden, wenn sie nicht bereit oder fähig sind, die erforderlichen ...
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Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg vom 24. Mai 2017
Umwandlung und Aufhebung der Stiftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. § 8 Vermögensanfall Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die .
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996
§ 7 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 17 oder des § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 9 dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ...
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