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Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25. Mai 1993
Das Auslegen von Teppichen oder sonstigen Bodenbelägen sowie das Anbringen von Podesten ist außer im Sinne der Ziffer 6.4 nicht zulässig. 7. Lagerung der Möblierung Tische, Stühle sowie sonstiges zulässiges Mobiliar sind außerhalb der Bewirtschaftungszeit möglichst täglich in der Gaststätte oder auf anderem Privatgrund (keinesfalls Rettungswegen) zu lagern.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996
(6) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses. § 7 Form der Beschlussfassung Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses werden in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Abstimmenden gefasst.
Gefunden in: Stadtrecht
Berichte
Erfolgreiche Preisträger des VMG beim Regionalwettbewerb Jugend musiziert 2025 Jugend musiziert 2025 Regionalwettbewerb Oberpfalz Süd Ergebnisse der Teilnehmer des VMG Limoball unter dem Motto “Zeitreise” Am Dienstag den 18.02 stand für unsere 5-7 Klässler am Nachmittag endlich einmal kein Unterricht, sondern ein toller Limoball unter dem Motto “Zeitreise” an, welcher von ...
Gefunden in: vmg
Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften
(6) Der Betreiber der Umschlaganlage hat Hausmüll von den dort ladenden oder löschenden Schiffen aufzunehmen. (7) Beschädigungen von Hafenanlagen sind von dem Schädiger unverzüglich der Hafenverwaltung oder der Polizei zu melden
Gefunden in: Stadtrecht
Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften
(6) Die Geschwindigkeit der Schienenfahrzeuge muß so bemessen werden, daß diese rechtzeitig zum Stehen gebracht werden können. (7) Stillstehende Schienenfahrzeuge sind gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern. Das Anlegen der Luftdruckbremse und das Auflegen von Steinen, Holzstücken, Eisenteilen und dergl. auf die Schienen zum Festlegen der Schienenfahrzeuge sind verboten
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der Stadt Regensburg im Bezirk Oberpfalz vom 15. Oktober 1973
Die Erteilung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Buchst. a, c und k und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 5 bedürfen der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz. § 7 Unberührt bleiben die ordnungsgemäße, herkömmliche land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung, soweit sich aus § 3 Abs. 1 nichts anderes ergibt, die rechtmäßige Ausübung der Jagd und Fischerei, die ...
Gefunden in: Stadtrecht
Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO
Astrid Freudenstein - Outlook-Kontaktdaten – Bereich Direktorium 2 - DSGVO-Hinweis (pdf | 66,3 KB) Jobcenter - DSGVO-Hinweis (pdf | 77,1 KB) Direktorium D3 - Bürgermeister Ludwig Artinger Direktorium 3 - Bürgeranliegen, Eingaben und Anfragen an den Bürgermeister - DSGVO-Hinweis (pdf) (pdf | 183,7 KB) Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz - Anfragen, Bürgeranliegen ...
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Berichte
Andreas Wendt, Leiter des BMW Group Werks Regensburg, hat am 7. Juli 2016 Oberbürgermeister Joachim Wolbergs einen BMW i3 übergeben. Er soll der städtischen Berufsschule I für Schulungszwecke dienen.
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Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen
(ohne Nr.36,36a,36b,36c) (2) Augustenstraße (2) Augustinerplatz (1) Augustinergasse (1) Aussiger Straße (2) Auweg (2) Babostraße (2) Badstraße (2) Bahnhofstraße (1) Balwinusstraße (2) Bamberger Straße (2) Bauergässel (2) Baumhackergasse (1) Bajuwarenstraße (2) Bayerwaldstraße (2) Benzstraße (2) Beraiterweg (1) Bergstraße (ohne Nr. 24 m. 44) (2) Berliner Straße (2) ...
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Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)* vom 25. November 1999
Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt. 7. Zuschüsse für besondere Sportprojekte Vereine, die Sportprojekte einrichten, die einen besonderen Betreuungsaufwand erfordern, können auf begründeten Antrag einen Zuschuss erhalten.
Gefunden in: Stadtrecht