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Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenblattes der Stadt Regensburg vom 26. März 1981

Die Aushändigung erfolgt durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister oder deren/dessen Stellvertretung in feierlicher Form. 7. Die Auszeichnung ist im Amtsblatt der bekanntzumachen.

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Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß vom 10. Juli 1996

§ 6 Verteilung der Satzung und der Geschäftsordnung Jedem Mitglied des Ausschusses sind die Jugendamtssatzung, die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sowie ein Auszug der Geschäftsordnung des Stadtrates mit den einschlägigen Bestimmungen auszuhändigen. § 7 Inkrafttreten Vorstehende Geschäftsordnung tritt am 10. Juli 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die ...

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Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Regensburg

In diesem Fall haben sie kein Stimmrecht und keinen Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach § 7 der Verordnung. (3) Stellvertreter erhalten jede Einladung zu einer Beiratssitzung, jede Niederschrift über eine Sitzung sowie die sonstige Mitteilung an die Beiratsmitglieder

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Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000

§ 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet. § 7 Inkrafttreten Die Stiftungssatzung tritt am 1. des Monats in Kraft, der auf der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der folgt.

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Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012

ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren § 1 Antragsrecht § 2 Ausschluss vom Antragsrecht § 3 Unterschriftenlisten § 4 Eintragungen § 5 Einreichung, Änderung, Rücknahme § 6 Feststellung des Quorums § 7 Datenschutz § 8 Zulässigkeitsentscheidung § 9 Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren § 11 Ratsbegehren, Stichfrage ZWEITER TEIL - ...

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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben

Ergehen einander widersprechende Beschlüsse verschiedener Ausschüsse, so entscheidet das Stadtratsplenum. § 7 Vorberatende und beschließende Ausschüsse (1) Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung im Stadtrat vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten

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Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004

-Wolfgang-Schule (Grundschule) - Volksschule Regensburg - Von-der-Tann-Schule (Grundschule) - Volksschule Regensburg - Schule Hohes Kreuz (Grundschule) gemäß der Sprengelbeschreibung in § 2 Nr. 7, 9, 11, 13, 18, 20 und 21 der Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen in der vom 16.

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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Zentrale Fußgängerzone“ vom 03.02.2023

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Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg vom 23. Juli 2020

§ 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.

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Haushaltsrede Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Margit Kunc

Die REWAG bietet 125 Ladesäulen im öffentlichen Raum an und produziert selbst erneuerbare Energie. Sie besitzt mittlerweile 7 Windkraftanlagen und 1 Biogasanlage. Die Stadt bezieht für ihre Liegenschaften 100 % Ökostrom von ihr.

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