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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften
(6) Die Geschwindigkeit der Schienenfahrzeuge muß so bemessen werden, daß diese rechtzeitig zum Stehen gebracht werden können. (7) Stillstehende Schienenfahrzeuge sind gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern. Das Anlegen der Luftdruckbremse und das Auflegen von Steinen, Holzstücken, Eisenteilen und dergl. auf die Schienen zum Festlegen der Schienenfahrzeuge sind verboten
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Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO
Astrid Freudenstein - Outlook-Kontaktdaten – Bereich Direktorium 2 - DSGVO-Hinweis (pdf | 66,3 KB) Jobcenter - DSGVO-Hinweis (pdf | 77,1 KB) Direktorium D3 - Bürgermeister Ludwig Artinger Direktorium 3 - Bürgeranliegen, Eingaben und Anfragen an den Bürgermeister - DSGVO-Hinweis (pdf) (pdf | 183,7 KB) Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz - Anfragen, Bürgeranliegen ...
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Berichte
Andreas Wendt, Leiter des BMW Group Werks Regensburg, hat am 7. Juli 2016 Oberbürgermeister Joachim Wolbergs einen BMW i3 übergeben. Er soll der städtischen Berufsschule I für Schulungszwecke dienen.
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Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)* vom 25. November 1999
Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt. 7. Zuschüsse für besondere Sportprojekte Vereine, die Sportprojekte einrichten, die einen besonderen Betreuungsaufwand erfordern, können auf begründeten Antrag einen Zuschuss erhalten.
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Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen
(ohne Nr.36,36a,36b,36c) (2) Augustenstraße (2) Augustinerplatz (1) Augustinergasse (1) Aussiger Straße (2) Auweg (2) Babostraße (2) Badstraße (2) Bahnhofstraße (1) Balwinusstraße (2) Bamberger Straße (2) Bauergässel (2) Baumhackergasse (1) Bajuwarenstraße (2) Bayerwaldstraße (2) Benzstraße (2) Beraiterweg (1) Bergstraße (ohne Nr. 24 m. 44) (2) Berliner Straße (2) ...
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Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Zu den Sitzungen können weitere Personen mit beratender Stimme zugezogen werden. 7. Der Stadtrat kann die Auflösung des bei der bestehenden Umlegungsausschusses beschließen, wenn die angeordneten Umlegungsverfahren durchgeführt sind oder nach Ansicht des Umlegungsausschusses nicht mehr durchgeführt werden können und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung in absehbarer Zeit nicht zu ...
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