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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

Stufen, Erker, Balkone, Vordächer u.ä. je m² jährlich 3,30 7. Markisen u.ä. (max. Ausladungsfläche) je m² jährlich 2,20 8. Warenautomaten, Schau- und Ausstellungskästen a) bis 0,2 m² Ansichtsfläche jährlich 20,00 b) über 0,2 m² bis 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 33,00 c) über 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 54,00 9.

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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

§ 6 Erstattung von Grabnutzungsgebühren Bei vorzeitigem Erlöschen eines Grabnutzungsrechts wird, sobald die Grabstätte abgeräumt ist, der auf die Restdauer des Grabnutzungsrechts entfallende Gebührenteil erstattet (abgerundet auf volle Jahre). § 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Bestattungsgebührensatzung der vom 04.

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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988

Insbesondere ist es verboten, im Lesesaal zu rauchen, zu essen, zu trinken, laute Unterhaltungen zu führen, mit der Schreibmaschine zu schreiben oder ein Tonband- oder Diktiergerät zu besprechen sowie Fotoaufnahmen (auch digitale, z. B per Handy) zu machen. § 7 Anordnungen für den Einzelfall Die Benutzer haben den im Vollzug dieser Satzung getroffenen Anordnungen des aufsichtsführenden ...

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024

§ 6 Fälligkeit Die Gebühren werden am zehnten Tag nach ihrem Entstehen zur Zahlung fällig. § 7 Ende der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag, an dem die Räumung der zugewiesenen Unterkunft erfolgt. § 5 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996

§ 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003

§ 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ...

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Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991

§ 6 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 12 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Landschaftsbestandteil zerstört, verändert oder in sonstiger Weise einem Verbot des § 3 Ziffer 1 bis 10 zuwiderhandelt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in ...

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Rückblick: Interkulturelle Wochen 2021

Anmeldung: www.keb-regensburg-stadt.de oder info (at) keb-regensburg-stadt.de (Gebühr: 7 Euro) Veranstalter: Katholische Erwachsenen-bildung in der e. V. Samstag | 25. September | 11 Uhr Interkulturelle Inklusionswanderung.

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Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen

Bayern gehört deutschlandweit mit rund 728.000 Infizierten zu den am stärksten von Corona betroffenen Bundesländern. In Regensburg lag die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner zeitweise deutlich über 200. Bis Ende September 2021 infizierten sich in Regensburg nachweislich mehr als 8.000 Menschen mit Corona, mehr als 90 Menschen starben an oder mit der Krankheit (Stand jeweils 30.

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