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Barbara Krohn

Ulrike Bauer, München: Piper, 1993, auch: Lichtung Magazin 4/2014 Die Weihnachtsfrau, in: Die Weihnachtsfrau kommt, Hg. M. Rohn, Berlin: Aufbau, 2000 Sein oder Nichtsein in Regensburg, in: Tatort Bayern, Hg.

Gefunden in: Kulturdatenbank

Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Jugendhilfe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 18. Juni 2015

Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 4 Ausgaben und Vergütungen Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Schule fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ostengasse Nord" vom 17. Februar 2004

Teilbereich B Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und ...

Gefunden in: Stadtrecht

Tabelle 1

Versammlungs- und Unterbringungsobjekte 3.1 Versammlungsstätten (VStättV, §124) 1, 3, 5 3.2 Beherbergungsbetriebe > 60 Gastbetten 5 3.3 Gaststätten > 400 Gastplätze 5 3.4 Beherbergungsbetriebe < 60 Gastbetten 6 3.5 Gaststätten (nicht 3.3) in Keller- oder Obergeschossen 6 3.6 Unterkünfte für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Obdachlose 1 3.7 ...

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995

Kaffee, Limonaden, Säfte) pro m² Standfläche 10 bis 30 EUR Imbiss pro m² Standfläche 15 bis 250 EUR Speisen und Getränken an Ständen mit Sitzgelegenheiten oder Tischen pro m² bewirtschafteter Sitz- oder Stehfläche 10 bis 40 EUR Speisen und Getränken aus dem Lokal bei genehmigten Freisitzflächen pro m² Freisitzfläche soweit nicht Sondernutzungserlaubnisse bereits vorliegen 10 bis 40 EUR Für ...

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR) vom 16. Oktober 2000

Unabhängig von anderen Kriterien, wie Lage, Ausdehnung oder Nutzung, besitzt der Personenschutz hierbei Priorität. § 4 Zeitabstände Neben bestehenden gesetzlichen Vorgaben (Versammlungsstättenverordnung (VStättV), Gaststättenbauverordnung (GastBauV), Verkaufsstättenverordnung (VkV)) bestimmen objektspezifische Gefährdungseigenarten die Zeitabstände der Überprüfungen (Prüffristen).

Gefunden in: Stadtrecht

Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden "Brücke-Ideen verbinden Menschen", Joachim Wolbergs

(im Planungszeitraum 14,3 Mio.) auf 8 Mio., davon 4 Mio. im Planungszeitraum 2020-2024 und weitere 4 Mio. ab dem Jahr 2025. Einsparung im Planungszeitraum 2020-2024: 9,7 Mio.

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Haushaltsrede des Referenten für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und Stadtkämmerers Prof. Dr. Georg Stephan Barfuß

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Auch hier bin ich angesichts der vernünftigen und verantwortungsvollen Zusammenarbeit der letzten Monate sowie der guten finanziellen Basis aus 2024 zuversichtlich, dass wir in den genannten Handlungsfeldern Fortschritte werden erzielen können. 4. Bestätigung unserer erfolgreichen Arbeit „Schönreden ist keine Wirtschaftsleistung“ – in der Tat.

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Tierseuchenbekämpfung

Die zur Anwendung freigegebenen Impfstoffe befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren. Impfstoffe gegen andere Serotypen (z. B. BTV 4 und 8) bieten keinen Schutz gegen Infektionen mit dem Serotyp 3. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt genehmigte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen mit einem Euro pro Impfung.

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