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Satzung für die Volkshochschule Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg vom 16. November 1999

(3) Die Tätigkeit der VHS zielt darauf ab, die steuerbegünstigten Zwecke als solches direkt und unmittelbar zu fördern. § 4 Ausschließlichkeit (1) Die Mittel der VHS dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über die Erklärung von Wäldern im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg zu Bannwäldern (Bannwaldverordnung) vom 07. Juli 1993

Art. 17 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 1982 (BayRS 230-1-U) erläßt die im Benehmen mit dem Bayerischen Forstamt Regensburg folgende Verordnung: § 1 Bannwald (1) Die Wälder im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg, die aufgrund ihrer Lage und ihrer flächenmäßigen Ausdehnung ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Benutzung des Bodenreliefs am Neupfarrplatz (Kunstwerk Dani Karavan) vom 1. September 2005

§ 3 Zuwiderhandlungen (1) Wer das Bodenkunstwerk vorsätzlich entgegen den Bestimmungen des § 1 Abs. 3 dieser Satzung benutzt, kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung mit Geldbuße belegt werden. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.) ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der kulturellen Veranstaltung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Kulturveranstaltungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbücherei fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Stadtbücherei zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Neugestaltung der nördlichen Maximilianstraße und des St.-Kassians-Platzes vom 01. Oktober 2001

§ 3 Bisheriges Satzungsrecht Soweit durch diese Satzung keine abweichende Regelung getroffen wurde, verbleibt es bei den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages i.d.F. vom 1.12.2000 (AMBl. Nr. 49). § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 1. Juli 2003

§ 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und ...

Gefunden in: Stadtrecht

neunkubikmeter

neunkubikmeter © Miriam König Bespielung von „neunkubikmeter“ Der vom Kulturamt der angemietete Schaukasten (Nummer 4) in der Pustetpassage mit den Maßen 2,84 m x 1,925 m x 1,02 m wird zu einem temporären Kunst-, Kultur- und Ideenraum.

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Namenserklärung

Erforderliche Unterlagen aktuell gültiger Personalausweis/Reisepass aktuelle Geburtsurkunde ggf. aktuelle Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ggf. weitere Unterlagen, Informationen erhalten Sie hierzu von der zuständigen Standesbeamtin/ dem zuständigen Standesbeamten Fristen/Dauer Termine für Ihre Namenserklärung können Sie in unserer Onlineterminvereinbarung mit einer Vorlaufzeit von ...

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Haushaltsrede der Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler Regensburg e.V., Kerstin Radler

Von Seiten der FW Stadtratsfraktion bekunden wir daher ausdrücklich nochmals unsere uneingeschränkte Solidarität zu den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. 4. Dank an alle Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates und der Koalition für die gute Zusammenarbeit, den Referenten für ihre Sachkompetenz und Unterstützung und nicht zuletzt sämtlichen ehrenamtlich Tätigen, die ...

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