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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Ehrung von Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen (Sportehrungsrichtlinien) vom 17. Dezember 2020

(Stadtratsbeschluss vom 17. Dezember 2020)

§ 1
Zielgruppe

Die Stadt Regensburg ehrt erfolgreiche Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen. Geehrt werden nur Mitglieder eines Sportvereins oder -verbands, der seinen Sitz in Regensburg hat.

§ 2
Antragsstellung

Anträge nach dieser Richtlinie können nur von Sportvereinen oder –verbänden gestellt werden, die ihren Sitz in Regensburg haben.
Die Antragsstellung erfolgt mittels der vom Amt für Sport und Freizeit bereitgestellten Formulare.

§ 3
Ehrung der Sportler*innen

Geehrt werden Sportler*innen in den Kinder-, Jugend- und Erwachsenenklassifizierungen (Einzelsportler*innen und Mannschaften).

Folgende Erfolge werden persönlich durch den/die Oberbürgermeister*in geehrt:

  • Teilnahme an Olympischen Spielen / Paralympics / Special Olympics Internationalen Spielen
  • 1. – 8. Platz bei Weltmeisterschaften
  • 1. – 3. Platz bei Europameisterschaften
  • 1. Platz bei Deutschen Meisterschaften / Special Olympics Nationalen Spielen
  • Deutscher Rekord, Europarekord oder Weltrekord

Folgende Platzierungen (Einzelsportler*innen und Mannschaften) erhalten eine Anerkennung per Post:

  • 2. u. 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften / Special Olympics Nationalen Spielen
  • 1. Platz bei Süddeutschen Meisterschaften
  • 1. Platz bei Bayerischen Meisterschaften / Special Olympics Landesspielen

Die Meisterschaften, bei denen die jeweiligen Titel errungen wurden, müssen Veranstaltungen der ordentlichen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes, des Deutschen Behinderten-Sportverbandes, bei Special Olympics Deutschland oder bei Meisterschaften der Spitzenfachverbände, die eigene Klassen für Behinderte, Blinde, Gehörlose und Versehrte ausschreiben, sein.

Die Stadt Regensburg kann in Einzelfällen die Ehrung von Sportler*innen aus einem besonderen Grund auch dann vornehmen, wenn sich die sportliche Leistung ihrem Werte nach in diese Richtlinien einfügt.

Die Überprüfung der Kriterien und die Auswahl der zu ehrenden Sportler*innen erfolgt durch das Amt für Sport und Freizeit.
Dieses behält sich vor, in Sonderfällen den Arbeitsausschuss des Sportbeirats zu beteiligen.

§ 4
Nachweispflicht

Für Ehrungen nach § 3 ist dem Antrag auf Verleihung eine Wettbewerbsausschreibung und eine Ergebnisliste des Veranstalters oder ein gleichwertiger Nachweis in Kopie (z.B. Urkunde, Startpass u.a.) beizufügen.

§ 5
Sonderpreis

Im Rahmen der Sportehrung kann jährlich ein Sonderpreis für besondere Verdienste für die Sportstadt Regensburg verliehen werden. Über die Auswahl und Vergabe entscheidet die Sportverwaltung in Abstimmung mit dem BLSV und dem/der Sprecher*in des Arbeitsausschusses des Sportbeirats der Stadt Regensburg.

§ 6
Ratisbona-Ehrung

Die Ratisbona-Verdienstnadel wird für langjährige und hervorragende Dienste im Sport der Stadt Regensburg verliehen. Geehrt werden können:

  1. Mitglieder des unmittelbaren Vereinsvorstandes,
  2. Abteilungsleiter*innen,
  3. Jugend- und Sondergruppenleiter*innen,
  4. Mitglieder von sportlichen Organisationen, soweit sie besondere Verdienste um den Sport in Regensburg erworben haben,
  5. Sportabzeichen-Obmann/Obfrau

Das Engagement der/des zu Ehrenden muss über das normale Maß eines ehrenamtlich Tätigen hinausgegangen sein. Die hervorragenden Dienste müssen bereits im Ehrungsantrag geltend gemacht werden. Die hervorragenden Leistungen können insbesondere gezeigt werden im Bereich der Jugendarbeit, des Breitensports, des Sports für Nichtmitglieder (z.B. Sport für Kinder, Senioren, Behinderte) und im Bereich des Leistungssports.

Verdienstnadel in Silber mit Urkunde:
Mindestens 15-jährige Tätigkeit an verantwortlicher Stelle in einem oder bei verschiedenen Sportvereinen/-verbände.

Verdienstnadel in Gold mit Urkunde:
Mindestens 20-jährige Tätigkeit an verantwortlicher Stelle in einem oder bei verschiedenen Sportvereinen/-verbände.

Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einem Verein oder Verband geleistet worden sein, der seinen Sitz in Regensburg hat.

Ein Gremium, bestehend aus einer/m Vertreter*in des BLSV, einer/m Vertreter*in des Amts für Sport und Freizeit und dem/der Sprecher*in des Arbeitsausschusses des Sportbeirats der Stadt Regensburg, prüft die Ehrungsvoraussetzungen und trifft eine Vorauswahl. Diesem Gremium steht ein Vorschlagsrecht zu, es kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindesttätigkeitsdauer zulassen.

Um den besonderen Wert dieser Auszeichnung zu erhalten, wird die Zahl der jährlichen Ehrungen auf höchstens 2 Ehrennadeln in Gold und 6 Ehrennadeln in Silber beschränkt.

Diese Auswahl wird dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

§ 7
Meldefrist

Die Anträge müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) beim Amt für Sport und Freizeit eingegangen sein.

§ 8
Durchführung der Ehrung

Die Ehrungen erfolgen alljährlich in einer besonderen Feierstunde in würdigem Rahmen durch die/den Oberbürgermeister*in für das vergangene Sportjahr.

§ 9
Inkrafttreten

Die Richtlinien treten zum 18.12.2020 in Kraft.
Die Richtlinien „Ratisbona-Verdienstnadel“ vom 28.07.2011 treten außer Kraft.