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Verordnung der Stadt Regensburg über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung - TV) vom 7. Dezember 2016
§ 3 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 16 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Tauben füttert oder das Futter auslegt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
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Inhalte des Stadtrechts
Verfassung, Verwaltung 2. Finanzen 3. Sicherheit und Ordnung 4. Brandschutz 5. Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9.
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Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg
Immissionsschutzgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen) 110 Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung 15 bis 1.250 EUR 12 Feuerbeschau 120 Außerordentliche Feuerbeschau oder Nachschau, jeweils bei Feststellung erheblicher Mängel 15 bis 1.000 EUR 121 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln (§ 6 FBV) 15 bis ...
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Stadt Regensburg für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung Grundsteuer-HebSGrSt) vom 24.10.2024
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Beihilfe
Beurlaubung, Ruhestandsversetzung, Beschäftigungsende) Änderungen bei den Einkünften des Ehegatten (sofern Aufwendungen geltend gemacht werden) Änderungen bei Kindern in Studium oder Berufsausbildung Änderungen beim Krankenversicherungsschutz (auch bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen) unfallbedingten Aufwendungen Aufwendungen, für die ein zusätzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht ...
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Biomüll in Regensburg
B. durch Fliegen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. 4) Was kostet mich die Biotonne? Mit der Einführung der Biotonnen kommen keine zusätzlichen Gebühren auf Sie zu.
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Stadtrecht
Verfassung, Verwaltung 2. Finanzen 3. Sicherheit und Ordnung 4. Brandschutz 5. Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9.
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Allgemeine Aufnahmebestimmungen für das städtische Bürgerheim Kumpfmühl vom 19. August 1982
(3) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich bei der , Senioren- und Stiftungsamt, zu stellen; er hat wahrheitsgemäße Angaben zu enthalten über: die persönlichen und familiären Verhältnisse des Antragstellers, Einkommen, Vermögen und Schulden des Antragestellers, soweit dies zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit notwendig ist. (4) Es können nach Ermessen der auch Personen ...
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Richtlinien der Stadt Regensburg für das Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen "Kunst und Bau" vom 24. November 1994
Die von den Künstlern im Rahmen von Wettbewerben eingereichten Entwürfe werden rechtzeitig vor der entscheidenden Sitzung des Kulturausschusses der Öffentlichkeit präsentiert. 4. Wertgrenze Wird bei der künstlerischen Ausgestaltung eines Bauwerkes der Auftragwert von DM 10.000,00 unterschritten, findet dieses Verfahren keine Anwendung.
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Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke vom 09. Februar 1949
§ 3 Unberührt bleiben die wirtschaftliche Nutzung oder pflegliche Maßnahmen, sofern sie dem Zweck dieser Verordnung nicht widersprechen. § 4 Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 können vom Stadtrat Regensburg in besonderen Fällen zugelassen werden
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