Geflügelpest
Bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest angeordnet:
Bei der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
In Norddeutschland kam das Geflügelpestgeschehen über die zurückliegenden Sommermonate, anders als in früheren Jahren, nicht zum Erliegen. Deutschlandweit sind in dieser Saison bereits mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Seit Mitte Oktober 2022 wurden in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen.
In Bayern wird das Risiko eines Eintrags der Erkrankung in die (Nutz-) Geflügelbestände aktuell als hoch eingestuft.
Deshalb ist es erforderlich, dass ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Diese Anordnungen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die für das Stadtgebiet gültige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Regensburg zu finden und kann zudem in den Räumlichkeiten des Umweltamtes zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen (auch in Kleinbetrieben) weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellung und Märkten, sowie ein Fütterungsverbot von bestimmten Wildvögeln (u.a. Enten, Gänse und Schwäne) angeordnet. Eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, wurde bereits mit Allgemeinverfügung vom 21.10.2022 erlassen.
Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.
Stallpflicht vorerst noch nicht erforderlich
Zwar ist die Anordnung noch weitergehender Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere einer Stallpflicht, für das Stadtgebiet derzeit noch nicht erforderlich. Das Umweltamt der Stadt Regensburg beobachtet das Geschehen jedoch genau und es ist durchaus wahrscheinlich, dass es im weiteren Verlauf der kalten Jahreszeit zu einer Stallpflicht kommen kann. Aus diesem Grund wird den Geflügelhaltern dringend empfohlen, bereits jetzt Überlegungen und Vorbereitungen für diesen Fall anzustellen.
Kranke oder verendete Wildvogel melden
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und, wenn möglich, der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 507-3319, ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRncnVic25lZ2VydGRhdHMudG1hcmVhbmlyZXRldg==) informieren. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/virusinfektionen/gefluegelpest/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen unter Telefon 507-3319 oder per E-Mail unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRncnVic25lZ2VydGRhdHMudG1hcmVhbmlyZXRldg== zur Verfügung.