Seit Ende Oktober wurden in Norddeutschland mehrere Fälle der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) festgestellt. In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 02.11.2020 wird das Risiko für weitere Einträge des Erregers nach Deutschland sowie der Ausbreitung in der Wasservogelpopulation und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen im Laufe des Herbstes oder Winters als hoch eingestuft.
Die Stadt Regensburg möchte diesbezüglich nochmals an die Verpflichtung der Geflügelhalter*innen erinnern, die nach der Geflügelpest-Verordnung in den §§ 3, 4 und 5(Fütterung und Tränkung, Früherkennung, Schutzkleidung) gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen konsequent einzuhalten. Nur dadurch können Geflügelbestände vor einem Eintrag des Erregers geschützt und eine mögliche weitere Verbreitung vermieden werden.
Insbesondere kommt der Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, besonders nach Tiertransporten aus betroffenen Regionen, hohe Bedeutung zu. Außerdem ist die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen weiterhin wesentlich. Berücksichtigt werden müssen vor allem indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.). Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Veterinärwesen des Umweltamtes unter 507 3319 oder veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de zur Verfügung.