Tierausstellungen und –märkte
Beschreibung
Tierausstellungen und -märkte müssen angezeigt werden und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung.
Die Abteilung Veterinärwesen nimmt Anzeigen über Tierausstellungen entgegen bzw. genehmigt und überwacht Tierausstellungen.
Geplante Veranstaltung müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen im Voraus bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden.
Fristen/Dauer
Anzeige mindestens vier Wochen vorher erforderlich!
Kontakt
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz