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Dienstleistungen

Tierausstellungen und –märkte

Beschreibung

Tierausstellungen und -märkte müssen angezeigt werden und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung.

Die Abteilung Veterinärwesen nimmt Anzeigen über Tierausstellungen entgegen bzw. genehmigt und überwacht Tierausstellungen.

Geplante Veranstaltung müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen im Voraus bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden.

 

Fristen/Dauer

Anzeige mindestens vier Wochen vorher erforderlich!

Kontakt

Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Bruderwöhrdstraße 15 b
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3319
(0941) 507-4319
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