Dienstleistungen
Tierausstellungen und –märkte
Tierausstellungen und -märkte müssen angezeigt werden und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung.
Die Abteilung Veterinärwesen nimmt Anzeigen über Tierausstellungen entgegen bzw. genehmigt und überwacht Tierausstellungen.
Geplante Veranstaltung müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen im Voraus bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden.
Anzeige mindestens vier Wochen vorher erforderlich!
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bruderwöhrdstraße 15 b
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-3319
(0941) 507-4319
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Weitere Informationen
Wartungsarbeiten am 13. Oktober
Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es am Dienstag, 13. Oktober 2026, zwischen 10 und 11 Uhr zu Einschränkungen bei einigen Online-Services der Stadt Regensburg kommen.
Wir bitten um Verständnis.
