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Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen vom 28. April 2016

(zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom 17.05.2018)

Gefördert werden

  • Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen,
  • für die Stadt Regensburg bedeutende Sportveranstaltungen, die geeignet sind, die Sportstadt Regensburg über die Stadtgrenzen und die Region hinaus zu präsentieren und bekannt zu machen.

Alle Zuschüsse sind freiwillige Leistungen und werden nur nach Maßgabe der im Haushaltsplan vorhandenen Mittel gewährt, vorbehaltlich der Haushaltssituation der Stadt Regensburg.

1. Förderungsgegenstand

1.1. Athletenförderung

Eine finanzielle Förderung kann beantragt werden für 

  1. Fahrtkosten zu Trainingsmaßnahmen
  2. Trainingslehrgänge
  3. Trainerkosten
  4. Verpflegungszuschuss
  5. Internatskosten/Schulgeld
  6. Trainingsmaterial/-geräte
  7. Nachführunterricht
  8. Verdienstausfallerstattung
  9. Weitere sportbedingte Ausgaben (spezielle Sportgeräte/Ausstattungen, Mietkosten, sportmedizinische Betreuung o.ä.)

Nicht gefördert wird die Teilnahme an Meisterschaften.  

1.2. Unterstützung bei Aufbau und Betrieb von Vereinsstrukturen für den Leistungssport

Im Einzelfall können zeitlich begrenzt Zuschüsse für Personal-, Raum- und Betriebskosten gewährt werden.

1.3. Förderung von bedeutenden Sportveranstaltungen 

Eine entwickelte Veranstaltungskultur im Sportbereich ist ein unverzichtbares Element moderner Stadtentwicklung. Die Stadt Regensburg fördert herausragende Sportveranstaltungen für den Breiten- und/oder Leistungssport finanziell, mit Bereitstellung von Material oder Verwaltungsunterstützung.
Die Beurteilung über eine Bezuschussung erfolgt dabei nach dem in der Anlage beigefügten Kriterienraster. (siehe Anlage) 

2. Förderkriterien

Gefördert werden

  1. olympische und paralympische Sportarten/-disziplinen
  2. Sportarten/-disziplinen der DOSB-Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports
  3. Leistungssportler in Regensburger Vereinen, insbesondere im Nachwuchsbereich
  4. Sportinternate und ausgewählte Maßnahmen im Verbundsystem Schule, Ausbildung und Leistungssport
  5. Athleten des Talentteams Regensburg (bis zum Ausscheiden aus dem Juniorenalter)
  6. Athleten des Perspektivteams Regensburg (bis U23)
  7. Athleten in höherem Alter bei klarer Perspektive zur Teilnahme an Olympischen Spielen/Paralympics bzw. die daran teilnehmen

3. Fördervoraussetzungen

Zu fördernde Athleten müssen Mitglied in einem Regensburger Sportverein und zu fördernde Sportveranstaltungen müssen zum Großteil im Stadtgebiet sein.

  1. Dem Talent- und Perspektivteam sowie den Top-Athleten Regensburg können insgesamt maximal 30 Athleten angehören.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat).
  3. Für die individuellen Förderungsleistungen ist die soziale Bedürftigkeit mit zu betrachten.

4. Förderumfang

Die Individualförderung von Sportlern erfolgt grundsätzlich für ein Jahr und kann nach erneuter Antragsstellung und Prüfung verlängert werden. Die Förderung erfolgt pauschal und kann maximal 50 % der Gesamtkosten betragen. Bei Antragsstellung ist der Verwendungszweck zu beschreiben und ein Finanzierungsplan beizufügen. Zielperspektive ist die Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen.

5. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Regensburger Sportverein, dem der Athlet angehört bzw. die jeweilige Sportanlage betreibt oder zu förderndes Personal beschäftigt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich an den Verein.

6. Inkrafttreten

Die Richtlinien wurden vom Stadtrat am 28. April 2016 beschlossen und treten zum 01.07.2016 in Kraft. Die Änderungen treten zum 17.05.2018 in Kraft.