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Wärmepumpen - Geothermie

Für Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich

Zur Beheizung von Gebäuden und zur Warmwasserbereitung werden heute neben den herkömmlichen Energieträgern Wärmepumpen genutzt, die die erforderliche Energie aus dem Grundwasser oder dem Erdreich beziehen. Mit der Nutzung der Erdwärme sind jedoch durch die Verwendung wassergefährdender Stoffe und die notwendigen Bohrungen Gefahren für das Grundwasser verbunden.

Beim Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie sind daher die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) zu beachten. Für die Errichtung von Wasser-Wärmepumpen und Erdwärmesonden, die in das Grundwasser eingebracht werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Nähere Hinweise zu den erforderlichen Verfahren und Antragsunterlagen finden Sie hier:

Erdwärmesonden
Grundwasserwärmepumpe

Weitere Informationen zum Download:

Leitfaden Erdwärmesonden(pdf | 8,4 MB)

Weitere Informationen

Ansprechpartner:

Elisabeth Achter
Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 2.022
93055 Regensburg

(0941) 507-2312
(0941) 507-4319
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