Wärmepumpen - Geothermie
Für Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Zur Beheizung von Gebäuden und zur Warmwasserbereitung werden heute neben den herkömmlichen Energieträgern Wärmepumpen genutzt, die die erforderliche Energie aus dem Grundwasser oder dem Erdreich beziehen. Mit der Nutzung der Erdwärme sind jedoch durch die Verwendung wassergefährdender Stoffe und die notwendigen Bohrungen Gefahren für das Grundwasser verbunden.
Beim Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie sind daher die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) zu beachten. Für die Errichtung von Wasser-Wärmepumpen und Erdwärmesonden, die in das Grundwasser eingebracht werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Nähere Hinweise zu den erforderlichen Verfahren und Antragsunterlagen finden Sie hier:
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