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Dienstleistungen

Erdwärmesonden

Beschreibung

Für die Errichtung von Erdwärmesonden, die in das Grundwasser eingebracht werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8 ff WHG - Wasserhaushaltsgesetz ) erforderlich.
Wenn die Erdwärmesonde in einen oberflächennahen nicht gespannten Grundwasserleiter eingebracht wird und sich die thermische Nutzung (Heizung und/oder Kühlung) auf maximal 50 kJ/s (= 50 kW) beschränkt, außerdem das Vorhaben außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie außerhalb von im Altlastenkataster eingetragener Altlastenflächen liegt, dann ist dafür ein Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion durchzuführen (Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Bayerisches Wassergesetz BayWG).
In allen anderen Fällen muss ein Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für eine wasserrechtliche Erlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antrag mit Unterschrift aller Grundstückseigentümer und mit Erläuterungen des Planfertigers, insbesondere Beschreibung der Anlage (Daten der Wärmepumpe, Angaben zur Bohrung wie geplanter Bohrdurchmesser, Bohrtiefe, Durchmesser Sondenbündel, usw.) und hydrogeologische Prognose
  2. Übersichtslageplan mit Vorhabenstandort
    M 1 : 25.000
  3. Lageplan mit Eintrag aller Bohrpunkte M 1 : 1.000
  4. Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils und der Grundwasserverhältnisse mit Angabe der Datenquelle
  5. Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonde mit Maß- und Materialangaben
  6. Sicherheitsblatt über die Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. Wassergefährdungsklasse 1 gemäß Anhang 4 VwVwS)
  7. Sicherheitsdatenblatt (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Verfüllmaterials
  8. Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW-Merkblatt W 120
  9. Bei Verfahren nach Art. 70 BayWG (Erlaubnis mit Zulassungsfiktion)
    Gutachten eines privaten Sachverständigen nach Art. 65 BayWG. Die Liste der privaten Sachverständigen für thermische Nutzungen finden Sie hier unter 1. Anerkennung von PSW- Dokumente.
    Bei Verfahren nach Art. 15 BayWG (Beschränkte Erlaubnis):
    Gutachten des amtlichen Sachverständigen des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg. Dieses Gutachten wird erst nach Vorlage aller Unterlagen Nr. 1 - 8 im Laufe des Verfahrens erstellt.

Der Antrag ist mit den genannten Unterlagen in 3-facher Ausfertigung bei der Stadt Regensburg, Umweltamt, z. Hd. Frau Achter (Tel. 0941/507-2312), Bruderwöhrdstr. 15 b, 93055 Regensburg in schriftlicher Form einzureichen.
Nähere Informationen zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Infoblatt Erdwärmesonden.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten in der Stadt Regensburg Erdwärmesonden nicht möglich sind! Auskünfte erteilen das Umweltamt und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg.

Da im Stadtgebiet Regensburg große Bereiche als geologisch problematisch anzusehen sind und möglicherweise erhebliche Einwirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind, ist immer eine Vorprüfung des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg erforderlich ob die Begutachtung durch einen privaten Sachverständigen erfolgen kann.

Hinsichtlich der Planvorgaben ist zu berücksichtigen, dass grundwasserstauende Schichten nicht durchbohrt werden dürfen. Zu beachten ist die VDI-Richtlinie 4640 „Thermische Nutzung des Untergrundes“.

Wir weisen darauf hin, dass die im Antrag gemachten Angaben Bestandteil der erteilten Erlaubnis sind und somit einzuhalten sind. Bei Bohrungen über 100 m Tiefe ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Bundesberggesetz erforderlich.

Vor Antragstellung ist in der Regel eine Probebohrung zur Ermittlung des Schichtenprofils und des Grundwasserleiters erforderlich. Dies ist gemäß § 49 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 30 BayWG dem Umweltamt der Stadt Regensburg einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und das Vorhaben sowie der Umfang des Vorhabens darzulegen. Die Arbeiten dürfen erst nach Bohrfreigabe der Stadt Regensburg bzw. nach Ablauf eines Monats ab Anzeige-Eingang begonnen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt - LFU:  LfU - Geothermie.
Ebenso informativ ist der „Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern“ herausgegeben vom Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, den Sie hier herunterladen können: Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern

Bitte beachten Sie, dass eine effektive thermische Nutzung des Untergrundes stark vom Standort des Bauvorhabens abhängt. Weitere Möglichkeiten der thermischen Nutzung wären Flächenkollektoren, Erdwärmekörbe oder Grundwasserwärmepumpen.

Gebühren

Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Kostengesetz erhoben und hängt ab von der Anzahl der Erdwärmesonden.
Im Verfahren nach Art. 15 BayWG ist die Gutachtenerstellung des Wasserwirtschaftsamtes ebenfalls gebührenpflichtig. 

Kontakt

Elisabeth Achter

Umweltamt

IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 2.02293055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2312
Fax: (0941) 507-4319