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Regenwassernutzung

Wer Regenwasser in seinem Haushalt nutzt, verringert den Trinkwasserverbrauch

Nutzung von Regenwasser

Grundsätzlich ist  die Verwendung von Regenwasser im häuslichen Bereich aus hygienischen Gründen nur für die Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung zulässig. Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Wasser, das für die Körperpflege und -reinigung, für die Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, Trinkwasserqualität besitzen muss. Wäschewaschen in Privathaushalten bleibt der eigenen Entscheidung und Verantwortung des Verbrauchers überlassen.

Zu einer Regenwassernutzungsanlage gehören

  • ein getrenntes Leitungsnetz
  • eine Zisterne
  • ein Filtersystem
  • eine Nachspeisevorrichtung
  • ein Pumpsystem sowie
  • eine vollständige Beschilderung.

Schutz des Trinkwassers bei Regenwassernutzung:

  • Trinkwasser- und Regenwassersysteme dürfen nicht miteinander verbunden werden.
  • Zur Nachspeisung von Trinkwasser ist deshalb ausschließlich der freie Auslauf nach DIN 1988 zulässig.
  • Trinkwasser- und Regenwasserleitungen sind, um Verwechslungsgefahren auszuschließen, eindeutig unterschiedlich zu kennzeichnen.
  • Damit Regenwasser nur für die genannten Zwecke genutzt wird, sind alle Entnahmestellen mit Hinweisschildern „Kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen.

Rechtliche Hinweise

Bau, Veränderungen und Stilllegungen von Regenwassernutzungsanlagen sind dem Gesundheitsamt des zuständigen Landratsamtes anzuzeigen.

Vor der Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage ist dem zuständigen Wasserversorger eine Mitteilung zu schicken.