Nutzung von Regenwasser
Grundsätzlich ist die Verwendung von Regenwasser im häuslichen Bereich aus hygienischen Gründen nur für die Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung zulässig. Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Wasser, das für die Körperpflege und -reinigung, für die Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, Trinkwasserqualität besitzen muss. Wäschewaschen in Privathaushalten bleibt der eigenen Entscheidung und Verantwortung des Verbrauchers überlassen.