Festgesetztes Überschwemmungsgebiet an Donau und Regen
Für die Donau und den Regen im Stadtgebiet Regensburg gibt es ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Mit der Festsetzung sind verschiedene Rechtswirkungen verbunden. So bedürfen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen (z.B. auch Aufschüttung) einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die Stadt Regensburg.
Die Genehmigung ist beim Umweltamt zu beantragen. Die wasserrechtliche Genehmigung ist dabei zusätzlich neben einer etwaigen baurechtlichen Genehmigung erforderlich.
Nähere Informationen zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet und erforderlichen Genehmigungsverfahren finden Sie hier: