Logo Stadt Regensburg

Bauwasserhaltung

Bauwasserhaltung bezeichnet das Abpumpen - und damit Absenken - von Grundwasser und muss genehmigt werden.

Bauwasserhaltung bezeichnet das Abpumpen - und damit Absenken - von Grundwasser zur Trockenlegung einer Baugrube und Einleiten des geförderten Wassers in das Grundwasser oder im Ausnahmefall in ein oberirdisches Gewässer.

Eine eventuell erforderliche Grundwasserabsenkung und –ableitung während der Bauzeit stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Informationen zu Genehmigung finden Sie bei der entsprechenden Dienstleistung.

Nähere Informationen finden Sie hier: