Bauwasserhaltung
Zuständig
Beschreibung
Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube, die im Grundwasser liegt, während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Für diesen Eingriff in das Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Bauwasserhaltung muss so durchgeführt werden, dass das Grundwasser oder das Fließgewässer, in das eingeleitet werden soll, nicht verunreinigt oder beeinträchtigt werden.
Wichtige Hinweise
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Bauwasserhaltung
Formulare
Kontakt
Magdalena Auburger