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Autowäsche

Autowäsche auf privaten und öffentlichen Grundstücken ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Beim Autowaschen fällt unvermeidbar Waschwasser an, das mit Reinigungschemikalien, Öl, aber auch mit Ruß und Schwermetallstäuben belastet ist. Versickert dieses Waschwasser auf unbefestigten Flächen wird der Boden und das Grundwasser unnötig belastet. Die Wäsche von Kraftfahrzeugen sollte daher aus Gründen des Gewässerschutzes grundsätzlich in einer Waschanlage bzw. auf einem geeigneten Selbstbedienungswaschplatz erfolgen. Moderne Waschanlagen- und –plätze führen das Wasser im Kreislauf und sind mit geeigneten Abwasserreinigungsanlagen ausgestattet.

Auf privaten Grundstücken ist in der Stadt Regensburg eine Autowäsche ausnahmsweise möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Autowaschen ist nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an den Schmutzwasserkanal zulässig.
  • Das Fahrzeug ist mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln ohne Zusatz von chemischen Reinigungsmitteln (z. B. Kaltreiniger) zu reinigen.
  • Es darf nur eine Oberwäsche der Karosserie durchgeführt werden. Eine Motorwäsche ist nicht zulässig.
  • Heißwasserhochdruckreiniger bzw. Dampfstrahlgeräte dürfen nicht verwendet werden.

Waschen von KfZ auf öffentlichen Flächen stellt eine Sondernutzung dar, die aber - wenn die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden -  erlaubnis- und gebührenfrei ausgeübt werden kann. 

Grundsätzliches Verbot auf unbefestigten Flächen:
Unbefestigte Flächen sind für die Wäsche von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht geeignet, da damit gerechnet werden muss, dass verschmutztes Waschwasser in den Boden eindringt und das Grundwasser verunreinigt.

Bitte waschen Sie Ihr Auto unserer Umwelt zuliebe in Waschanlagen oder auf geeigneten Waschplätzen!