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Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Regensburg nachgewiesen

Biosicherheitsmaßnahmen auch für Teile des Stadtgebiets Regensburg angeordnet

Im Landkreis Regensburg ist in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Regenstauf ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. Alle Tiere (Hühner) der betroffenen Geflügelhaltung werden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet. 

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone, bestehend aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone, festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Im Stadtgebiet Regensburg umfasst die Überwachungszone Ödenthal, Haslbach sowie Teile von Sallern-Gallingkofen und Wutzlhofen.

Die Stadt Regensburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt abrufbar.

In der Überwachungszone gelten vor allem folgende Maßnahmen:

Aufstallungspflicht

In diesem Gebiet gilt ab Samstag, 27. Mai 2023, eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Die Halter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Hygienemaßnahmen

Zusätzlich müssen innerhalb der Überwachungszone folgende Hygienemaßnahmen eingehalten werden:

  • Grundsätzlich dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein- noch herausgebracht werden.
  • Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.
  • Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu sowie auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.

Gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten sind dem Umweltamt unverzüglich telefonisch unter 507-3319 mitzuteilen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben den in der Allgemeinverfügung für die Überwachungszone genannten Schutzmaßnahmen weiterhin die bereits bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest, das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellung sowie erhöhter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen gelten.

Kranke oder verendete Wildvögel melden

Eine Ansteckung des Menschen mit den aktuell kursierenden Geflügelpestviren über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v. a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 507-3319; E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRncnVic25lZ2VydGRhdHMudG1hcmVhbmlyZXRldg==)  informieren. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.