Tierschutz
Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere, Verhütung von Leiden
Gesetzliche Grundlage
Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) verankert. Der Tierschutz hat die Aufgabe, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Gewerbliche Tierhaltung
Gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Tierzuchten, Zoohandlungen, Zirkusse, Reitbetriebe) aber auch Versuchstiereinrichtungen, Tierheime, Tiergärten, Tierbörsen etc. bedürfen nach §11 des Tierschutzgesetzes der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die verantwortliche Person benötigt hierzu die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Im Bedarfsfall kann beim Veterinäramt eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Auch nach Erteilung der Erlaubnis werden die Betriebe regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert.
Private Tierhaltung
Eine Kontrolle von privaten Tierhaltungen erfolgt nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht. Sollten Sie den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht melden wollen, können Sie dies zum Beispiel per E-Mail oder telefonisch erledigen.
Gewerbliche Tiertransporte
Gewerbliche Tiertransporte werden unter anderem durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport geregelt. Transportunternehmer müssen von der zuständigen Behörde zugelassen sein und Fahrer und Betreuer bedürfen eines Befähigungsnachweises.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V..
Sowohl private wie auch gewerbliche Tierhaltungen aller Art unterliegen grundsätzlich dem Tierschutzgesetz.
Die Kontrollen durch Amtstierärzte werden aufgrund von rechtlichen Vorgaben oder von Anzeigen vorgenommen. So werden z.B. Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Tierheime, Tierpensionen, gewerbliche Tierzuchten, landwirtschaftliche Tierhaltungen oder Tiertransporte regelmäßig bzw. stichprobenartig überwacht; während private Tierhaltungen anlassbezogen (bei Anzeigen) kontrolliert werden.
Bestimmte Tierhaltungen unterliegen einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis.
Kastration von Katzen ist Tierschutz
Für den Tierschutz – Neue Katzenschutzverordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft
Chip- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen im Stadtgebiet
Ab dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet eine neue Katzenschutzverordnung. Diese verpflichtet Halterinnen und Halter von freilaufenden Katzen, ihre Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und in einem der beiden kostenlosen Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) einzutragen. Auch räumt sie der zuständigen Behörde die Möglichkeit ein, freilebende Katzen – also Katzen ohne Halter – in Obhut zu nehmen sowie kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.
Mehr Sicherheit – weniger Leid – mehr Tierschutz
Durch die Verordnung sollen Streunerkatzen leichter identifiziert und damit einfacher medizinisch versorgt und vor unkontrollierter Vermehrung geschützt werden. Auch kann eine entlaufene oder verletzte Katze schneller rückvermittelt werden, was Tierheime entlastet und Katzenhaltern Sorgen erspart.
„Mit dieser Verordnung wollen wir den Tierschutz in unserer Stadt nachhaltig stärken und die Tierheime entlasten“, so Bürgermeister Ludwig Artinger. „Daher meine Bitte an alle Katzenhalter, die ihre Tiere noch nicht kennzeichnen haben lassen: Holen Sie das unbedingt nach! Das gehört zu einer verantwortungsvollen Tierhaltung dazu.“
So einfach geht es:
1. Tierarzttermin vereinbaren – der Chip ist so klein wie ein Reiskorn und wird schmerzarm eingesetzt. Auch Tierschutzvereine und Tierheime bieten regelmäßig Termine für das Chippen von Katzen an. Informationen hierzu sind im Internet zu finden.
- Registrieren – kostenlos über das Internet bei Tasso unter
MeinTASSO oder FINDEFIX unter Online Registrieren
Bei FINDEFIX kann das Formular auch ausgedruckt und per Post verschickt werden.
Der gesamte Verordnungstext kann im Amtsblatt Nr. 39/2025 abgerufen werden.
Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention
Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.
Weitere Informationen: