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Kastration von Katzen ist Tierschutz - Verantwortungsvolle Katzenhaltung

Das Veterinäramt der Stadt Regensburg weist darauf hin, dass zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung auch die Kastration von Katzen und Katern vor der Geschlechtsreife gehört. Dies betrifft insbesondere diejenigen Tiere, die Auslauf ins Freie haben.

Unkontrollierte Vermehrung und Verwilderung führt zu Tierschutzproblemen

In Deutschland leben rund zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße und auch in der Region gibt es solche verwilderten Tiere. Sie stammen letztlich alle von Katzen ab, die sich in der Obhut von Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Anders als Wildtiere gehören sie einer domestizierten Art an und sind deswegen nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, sodass sie, wenn sie dauerhaft außerhalb menschlicher Obhut leben, häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren.

Unkastrierte Katzen zeugen durch ihre hohe Vermehrungsrate viele Nachkommen. Eine weibliche Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils 4-6 Nachkommen haben, die ihrerseits etwa ab dem fünften Lebensmonat vermehrungsfähig sind. Diese hohe Vermehrungsrate führt dazu, dass viele freilebenden Katzen ihr Leben unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen führen müssen.

Insbesondere in Gebieten, in denen sich verwilderte Hauskatzen ansiedeln, kommt es immer wieder zu Tierschutzproblemen. Diese Katzen leben häufig unter äußerst schlechten Bedingungen, werden oft schon krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen. Die Lebenserwartung von Katzen ohne menschliche Betreuung und medizinischer Versorgung ist erheblich geringer als die von in menschlicher Obhut gehaltenen Katzen. So treten Katzenkrankheiten, wie Katzenschnupfen, signifikant häufiger auf, auch der Anteil an unterernährten Katzen ist deutlich höher.

Kastration von Katzen ist Tierschutz

Das Umweltamt der Stadt Regensburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung auch die Kastration von Katzen und Katern vor der Geschlechtsreife gehört. Dies betrifft insbesondere diejenigen Tiere, die Auslauf ins Freie haben. Der für den Tierschutz größte Nutzen der Kastration ist die Vermeidung von Katzennachwuchs und somit die deutliche Reduktion der o. g. Tierschutzprobleme. Aber auch für die einzelne Katze bzw. den einzelnen Kater überwiegt der individuelle Nutzen des Eingriffs bei weitem die Risiken, die mit derartigen Routineoperationen einhergehen.

Alle Katzenhalterinnen und -halter im Stadtgebiet werden dringend im Sinne des Tierschutzes darum gebeten, ihre Kater und Katzen vor Eintritt der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Im Zuge des Eingriffes ist zudem eine Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder auch Ohrtätowierung empfehlenswert und problemlos durchführbar. Derart gekennzeichnete Tiere können dann kostenfrei im Haustierregister von Tasso e.V. oder im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) registriert werden. Für den Fall, dass ein gechipptes und registriertes Tier entläuft und beispielsweise in einem Tierheim abgegeben wird, kann so sehr schnell der Besitzer der Katze ausfindig gemacht werden.