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Schriftenreihe: Denkmalpflege in Regensburg
Sie erfahren außerdem Interessantes zur Sanierung des Kepler-Monuments und der Ausgrabung am Peterstor. nur noch antiquarisch erhältlich Band 8 Berichte - Projekte - Aufgaben 1999-2000 Vergriffen Band 7 Berichte - Projekte - Aufgaben 1997-1998 erhältlich bei der Abt.
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Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
Gegenstände wirft oder darin Abdämmungen vornimmt, entgegen § 9.19 Nr. 8 unnötige Signale abgibt, entgegen § 9.19 Nr. 9 beim Bunkern von Trinkwasser den Hafenbetrieb stört oder gefährdet, entgegen § 9.19 Nr. 10 ohne Erlaubnis Wasserfahrzeuge ölt oder teert, entgegen § 9.19 Nr. 11 ohne Erlaubnis Sachen auf Feuerwehrzufahrten und Betriebswegen abstellt, entgegen § 9.20 einer vollziehbaren ...
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ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid
Tag vor der Abstimmung schriftlich gestellt werden. § 15 Abs. 7 und 8 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung gelten entsprechend. (7) Beschwerden wegen der Richtigkeit und Vollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses in Bezug auf die eigene Person können bis zum 16.
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Flächennutzungsplan
-Gessler-Straße vom 27. Oktober 1992 AMBl. Nr. 44 v. 02.11.1992 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der im Bereich Stobäusplatz vom 19. Oktober 1993 AMBl. Nr. 43 v. 25.10.1993 10.
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Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) vom 20. Juni 2011
Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt ergehen. (2) In zweifelhaften oder strittigen Fällen kann die Stadt auf Antrag oder von Amts wegen Art und Umfang der Verpflichtungen nach dieser Verordung feststellen oder nach Billigkeitsgesichtspunkten abweichend von den Vorschriften dieser Verordnung regeln. § 8 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 66 Nr. ...
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Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010
. § 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres.
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Verordnung der Stadt Regensburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Regensburg (Taxitarifordnung) vom 02. September 1991
Fahrgast beträgt der Zuschlag unabhängig von der Gesamtzahl der beförderten Personen 8,00 € (6) Bei Auftragsfahrten gelten die vorstehenden Preise entsprechend. (7) Wird ein bestelltes Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller den am Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis zu entrichten. (8) Bei Bestellungen darf der Fahrpreisanzeiger erst eingeschaltet ...
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Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung vom 18. April 2005
Ornamentputze sind nicht zulässig. Die Korngrösse des Putzes muss mit 6 bis 8 mm der des Originalputzes entsprechen. Die Höhe des Sockelabsatzes ist zu übernehmen. Die Korngrösse des Sockelputzes muss mit 1-3 mm der des Originalputzes entsprechen.
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Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) vom 24. Juli 2014
Sie / Er hat den Wahlvorschlag zu unterzeichnen und kann ferner verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abgeben. (8) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 weiteren Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
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Haushaltsrede des CSU-Fraktionsvorsitzenden Michael Lehner
„Steuergelder werden an falscher Stelle ausgegeben – Verantwortung sieht anders aus.“ 8. Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit Es wäre deutlich wichtiger, für mehr Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt zu sorgen.
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