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Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000
§ 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet. § 7 Inkrafttreten Die Stiftungssatzung tritt am 1. des Monats in Kraft, der auf der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der folgt.
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Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012
ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren § 1 Antragsrecht § 2 Ausschluss vom Antragsrecht § 3 Unterschriftenlisten § 4 Eintragungen § 5 Einreichung, Änderung, Rücknahme § 6 Feststellung des Quorums § 7 Datenschutz § 8 Zulässigkeitsentscheidung § 9 Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren § 11 Ratsbegehren, Stichfrage ZWEITER TEIL - ...
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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben
Ergehen einander widersprechende Beschlüsse verschiedener Ausschüsse, so entscheidet das Stadtratsplenum. § 7 Vorberatende und beschließende Ausschüsse (1) Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung im Stadtrat vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten
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Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004
-Wolfgang-Schule (Grundschule) - Volksschule Regensburg - Von-der-Tann-Schule (Grundschule) - Volksschule Regensburg - Schule Hohes Kreuz (Grundschule) gemäß der Sprengelbeschreibung in § 2 Nr. 7, 9, 11, 13, 18, 20 und 21 der Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen in der vom 16.
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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Zentrale Fußgängerzone“ vom 03.02.2023
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Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg vom 23. Juli 2020
§ 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Haushaltsrede Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Margit Kunc
Die REWAG bietet 125 Ladesäulen im öffentlichen Raum an und produziert selbst erneuerbare Energie. Sie besitzt mittlerweile 7 Windkraftanlagen und 1 Biogasanlage. Die Stadt bezieht für ihre Liegenschaften 100 % Ökostrom von ihr.
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Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen
Unter dem Motto „Kommunikation – Von der Depesche zum Tweet“ hatte der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) am Wochenende vom 7. und 8. März wieder einen bundesweiten „Tag der Archive“ ausgerufen. Auch die Archive von Stadt und Landkreis Regensburg nahmen wieder an der Aktion teil und präsentierten sich und einige ausgewählte Schätze der Öffentlichkeit.
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Germanistentheater / Literarische Performanz / UR Musical / UR Stage Club
Juli 2025, jeweils um 19.30 Uhr, im Theater an der Uni statt. Karten zum Preis von 10€ (ermäßigt 7€) können unter https://stwno.de/de/reservierung reserviert werden; Abholung und Bezahlung der Karten erfolgt bis spätestens 19.15 Uhr des Vorstellungstags an der Abendkasse.
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Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden
S. 2480) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 4 der Verordnung zur Ausführung des Güterkraftverkehrsgesetzes (AVGüKG) vom 7. November 1975 (GVBl. S. 357) erläßt die Regierung der Oberpfalz folgende Verordnung: § 1 Im Regierungsbezirk Oberpfalz werden nach dem Gebietsstand 31.
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