Logo Stadt Regensburg

Suche auf regensburg.de

815 Ergebnisse

Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010

Gleichzeitig geht die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Stiftungsmittel auf den/die für die Stiftungsverwaltung zuständige/n Bürgermeister/in über. § 7 Stifterandenken Das Stiftergrab am Unteren Katholischen Friedhof Regensburg ist auf Kosten der Stiftung zu pflegen, zu erhalten und an Allerheiligen und am Geburtstag des Stifters einfach und würdig mit der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988

Insbesondere ist es verboten, im Lesesaal zu rauchen, zu essen, zu trinken, laute Unterhaltungen zu führen, mit der Schreibmaschine zu schreiben oder ein Tonband- oder Diktiergerät zu besprechen sowie Fotoaufnahmen (auch digitale, z. B per Handy) zu machen. § 7 Anordnungen für den Einzelfall Die Benutzer haben den im Vollzug dieser Satzung getroffenen Anordnungen des ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016

§ 6 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Musische Früherziehung. § 7 Fälligkeit Die Gebührenschuld für den Besuch der Musischen Früherziehung ist als Monatsrate am 10. jeden Monats im Voraus für den gesamten Monat fällig oder als Jahresgebühr bis 10.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991

§ 6 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 12 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Landschaftsbestandteil zerstört, verändert oder in sonstiger Weise einem Verbot des § 3 Ziffer 1 bis 10 zuwiderhandelt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996

§ 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30. August 1994

(3) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 26 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Verbot des § 3 Nr. 15 zuwiderhandelt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.) ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003

§ 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003

§ 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen. § 7 Zuwiderhandlungen (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung über die Regelung der Prostitution in der Stadt Regensburg vom 23. Mai 2024 ROP-SG10-2125.0-3-1

Mai 2024 Regierung der Oberpfalz Christiane Zürn Regierungsvizepräsidentin Bekanntmachung: Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 7/2024 vom 14.06.2024 Zum Download Verordnung 3.5.1 als pdf

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

§ 6 Erstattung von Grabnutzungsgebühren Bei vorzeitigem Erlöschen eines Grabnutzungsrechts wird, sobald die Grabstätte abgeräumt ist, der auf die Restdauer des Grabnutzungsrechts entfallende Gebührenteil erstattet (abgerundet auf volle Jahre). § 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Bestattungsgebührensatzung der vom 04.

Gefunden in: Stadtrecht