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Richtlinien der Stadt Regensburg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die besondere Benutzung von Grünanlagen der Stadt Regensburg vom 01.02.2025

c) Bauvorhaben Bauvorhaben, soweit die Durchführung nicht ohne Nutzung der öffentlichen Grünanlagen abgebildet werden kann (Nutzung im Rahmen von Bauvorhaben, Befahrung mit Baustellenfahrzeugen und Kraftfahrzeugen, Baustelleneinrichtung, Materiallager) bis 50 m² Nutzfläche pro angefangener Woche 15,00 € je weitere angefangene 50 m² Nutzfläche pro angefangener Woche 15,00 € ...

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Tierseuchenbekämpfung

Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf. Mit der am 7. Juni 2024 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) ist nun die Anwendung der in der Verordnung aufgeführten Impfstoffe erlaubt.

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Umweltpreis 2020

Umweltpreis 2020 Rede von Bürgermeister Ludwig Artinger anlässlich der Verleihung des Umweltpreises am Mittwoch, 7. Oktober 2020, um 16 Uhr im Historischen Reichssaal - Es gilt das gesprochene Wort. - Ich freue mich sehr, Sie heute zur Verleihung des Umweltpreises begrüßen zu dürfen.

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Haushaltsrede Stadtrat, Norbert Hartl

Bisher waren Strom- und Gaspreise bei der Rewag maßvoll, die Erhöhungen zum 1.1.2020 für einen Haushalt bei Strom und Gas von fast 140 Euro pro Jahr, bzw. ca. 7% sind nicht angemessen und werden von mir abgelehnt. Es kann auch nicht sein, dass die massiven Kostensteigerungen beim Bau des neuen Rewag - SWR Verwaltungsgebäudes auf die Strom- und Gaskunden abgewälzt werden.

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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011

(2) Die Leistungen und deren Entgelt zwischen der Stiftung und der werden auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen über Personal- und Sachkosten erbracht und erstattet. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung des Zwecks und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.

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Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Regensburg vom 17. Juni 2010

(6) Eine unberechtigte Verwendung des Wappens liegt auch dann vor, wenn durch Dritte das Wappen der in geringfügig veränderter Form verwendet wird und deshalb eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann. (7) Für parteipolitische Zwecke wird eine Genehmigung ausnahmslos nicht erteilt. § 3 Widerruf (1) Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

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Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Regensburg (Kulturbeiratssatzung) vom 28. Juli 1994

August 1999, Satzung vom 28. Januar 2010, AMBl. Nr. 7 vom 15. Februar 2010, Satzung vom 29. Juli 2010, AMBl. Nr. 33 vom 16. August 2010) Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die folgende Satzung: § 1 Aufgaben (1) Der Kulturbeirat befasst sich anregend und fördernd mit den kulturellen Angelegenheiten und Einrichtungen in Regensburg

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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982

Dezember 1982, geändert durch Verordnung vom 30. September 1996, AMBl. Nr. 41 vom 7. Oktober 1996, Verordnung vom 4. Dezember 1996, AMBl. Nr. 52 vom 23. Dezember 1996, Verordnung vom 25.

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Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986

§ 6 Anfallsberechnung Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die , die es einer dem Stiftungszweck entsprechender Weise oder ersatzweise für andere gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma­chung im Amtsblatt der in Kraft.

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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990

(5) Über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung von Sammlungsbeständen entscheidet bei Benutzung die Museumsleitung. § 7 Benutzung außerhalb des Museumsgebäudes (1) Ausnahmsweise können Sammlungsbestände außerhalb des Museumsgebäudes benutzt werden durch eine Behörde oder ein wissenschaftliches Institut; durch eine Privatperson, wenn eine Behörde oder ein ...

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