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Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

Entgelte für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

§ 1
Entgelte und Auslagen

Für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg sind die Entgelte nach Maßgabe dieser Regelung zu entrichten. Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistung für einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsentgelten zu entrichten.

Sollte die Finanzverwaltung nachträglich die Umsatzsteuerpflicht der Leistung annehmen, so erhöht sich das jeweilige Entgelt um die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

§ 2
Besichtigungsentgelte

(1) Für die Besichtigung des Historischen Museums sind folgende Entgelte zu entrichten:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 5,00 €
2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie SchülerInnen im Klassenverband und Studierende bis zu 30 Jahren frei
3. Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-, Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte - jeweils gegen Ausweis - sowie geschlossene Gruppen (ab 10 Personen) 2,50 €

(2) Für die Besichtigung der Städtischen Galerie im Leeren Beutel sind folgende Entgelte zu entrichten: 

für alle Besucher frei

(3) Für die Besichtigung des documents Kepler sind folgende Entgelte zu entrichten:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 5,00 €
2. Personen unter 18 Jahren, SchülerInnen im Klassenverband und Studierende (bis 30 Jahre)

frei

3. Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-, Arbeitslosengeld II-, und Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte - jeweils gegen Ausweis -, sowie geschlossene Gruppen (ab 10 Personen) pro Person 2,50 €

(4) Für die Besichtigung des documents Reichstag (inklusive Führung) sind folgende Entgelte zu entrichten:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 7,50 €
2. Personen unter 18 Jahren, Studenten, Schüler, Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-, Arbeitslosengeld II-, und Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte - jeweils gegen Ausweis -, sowie geschlossene Gruppen (ab 10 Personen) je Person

4,00 €

3. Familienkarte (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) 15,00 €
4. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben für Kurzführungen 5,00 €
5. Personen nach Ziffer 2 für Kurzführungen  2,50 €
6. Schulklassen 50,00 €
7. Schulklassen mit Kurzführung 30,00 €
8. Sonderführungen außerhalb der Turnuszeiten, auch in italienischer, spanischer und französischer Sprache (zzgl. Gruppeneintrittspreis 4,00 € pro Person) 45,00 €
9. Kurzführungen außerhalb der Turnuszeiten (zzgl. Gruppeneintrittspreis 2,50 € pro Person) 25,00 €

(5) Für Führungen im Historischen Museum sind folgende Entgelte (inkl. Eintritte in Ziffer 1 bis 3) zu entrichten:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 8,00 €
2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 5,00 €
3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) 16,00 €
4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen im Historischen Museum zusätzlich zum Eintrittspreis 45,00 €

(6) Für Führungen im document Schnupftabakfabrik und im document Neupfarrplatz sind folgende Entgelte (inkl. Eintritte) zu entrichten:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 8,00 €
2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 5,00 €
3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) 16,00 €
4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen 70,00 €
5. für Sonderführungen für Schulklassen 50,00 €
6. für Sonderführungen in englischer Sprache 70,00 €

(7) Für Führungen im document Kepler sind folgende Entgelte (inkl. Eintritte in Ziffer 1 bis 3) zu entrichten:

1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 8,00 €
2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 5,00 €
3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) 16,00 €
4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen im document Kepler zusätzlich zum Eintrittspreis 45,00 €

§ 3
Sonderveranstaltungsentgelte

Bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Sonderausstellungen) richtet sich die Höhe der Entgelte nach den entstehenden Kosten.

Das Sonderveranstaltungsentgelt beträgt:

pro Person höchstens 10,00 €
für den in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 genannten Personenkreis je Person höchstens 5,00 €

§ 4
Entgeltfreiheit und -ermäßigung

(1) Entgeltfrei ist:

  1. die Besichtigung
    1. für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    2. für Bedienstete auswärtiger Museen, Fachwissenschaftler, Pressevertreter, Leihgeber, ausstellende Künstler, Mitglieder des Förderkreises der Museen der Stadt Regensburg, Mitglieder des International Council of Museums (ICOM), Mitglieder des Bundesverbands der Gästeführer in Deutschland e. V., Gästeführer vom Verband der Regensburger Gästeführerer e.V., Inhaber der Alumni-Card, sowie Mitglieder des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg - jeweils gegen Vorlage eines Ausweises -
    3. am ersten Sonntag jeden Monats, mit Ausnahme des documents Reichstag, des documents Neupfarrplatz, documents Schnupftabakfabrik und herausragender Sonderausstellungen.

(2) Für Inhaber der Aktivkarte für Senioren, des Freizeitpasses für Bundesfreiwilligendienstleistende und des Jugendferienpasses und des Jugendgästepasses gelten die dort vorgesehenen Ermäßigungen. Inhaber der "Bayerischen Ehrenamtskarte" erhalten bei Besichtigung des Historischen Museums, des documents  Reichstag, des documents Schnupftabakfabrik, des documents Neupfarrplatz und des documents Kepler auf das Besichtigungsentgelt eine bis zu 50%-ige Ermäßigung. Die Inanspruchnahme der Ermäßigung bezieht sich auf den jeweiligen Eintrittstarif für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine mehrfache Ermäßigung pro Person ist ausgeschlossen.

(3) Inhaber des Stadtpasses der Stadt Regensburg und des LandkreisPasses des Landkreises Regensburg erhalten auf das Besichtigungsentgelt gem. § 2 eine Ermäßigung i.H.v. 50%. Die Inanspruchnahme der Ermäßigung bezieht sich auf den jeweiligen Eintrittstarif für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine mehrfache Ermäßigung pro Person ist ausgeschlossen.

(4) Bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Kongresse) kann für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen von einer Erhebung von Entgelten abgesehen werden.

§ 5
Nutzungsentgelte

Für Veranstaltungen in der Minoritenkirche werden folgende Entgelte erhoben:

Bei einer Nutzungsdauer
bis zu 6 Stunden 700,00 €
6 bis 8 Stunden 800,00 €
8 bis 10 Stunden 900,00 €
10 bis 12 Stunden 1000,00 €
12 bis 14 Stunden  1100,00 €
über 14 Stunden 1200,00 €

Zusätzliche Leistungen:
Pauschale für Kerzenbeleuchtung 60,00 €
Anmietung der Lautsprecheranlage 100,00 €
Nutzung Kreuzgang 200,00 €
Nutzung Kreuzganggarten 300,00 €
Nutzung großer Ausstellungssaal im Hist. M. 200,00 €

§ 6
Entgelte für Abbildungsbestellungen / Bereitstellung von Reproduktionsvorlagen

(1) Grundentgelt

Für die Bearbeitung von Abbildungsbestellungen wird eine Grundgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Sie beinhaltet die Übermittlung der bestellten Vorlagen als Datei über den Datenaustauschservice der Stadt Regensburg.

(2) Entgelte für die Anfertigung und Bereitstellung von Reproduktionsvorlagen je Aufnahme:

Digitalisierung zweidimensionaler Vorlagen in Druckqualität, Standardauflösung 300 dpi, jpg oder tif unkomprimiert bei Vorlagengröße bis A3 (30 x 42 cm) je Aufnahme 8,00 €
Aufnahme dreidimensionaler Objekte (inklusive Gemälde), Standardauflösung 300 dpi, jpg oder tif unkomprimiert je Aufnahme 20,00 €

(3) Sollte der Fotoauftrag nicht durch städtisches Personal erledigt werden können, beauftragen die Museen der Stadt in Absprache mit dem Besteller externe Dienstleister mit der Ausführung des Fotoauftrages. Die dafür verauslagten Beträge sind vom Besteller zu tragen. Die Stadt kann dafür angemessene Vorschüsse verlangen und ihr Tätigwerden von der Bezahlung der Vorschüsse abhängig machen.

§ 7
Reproduktionsentgelte

(1) Die Entgelte für die Wiedergabe und Nutzung der fotografischen Aufnahmen von Sammlungsbeständen der Museen der Stadt Regensburg betragen je Aufnahme:

1. Im Rahmen der Publikation einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit (Master- oder Diplomarbeit, Dissertation oder Habilschrift) oder eines wissenschaftlichen Bestandsverzeichnisses/Œuvrekataloges ohne gewerbliche Nutzung frei (gegen Abgabe eines Belegexemplares)
2. Bei einmaliger Veröffentlichung in gewerblichen Druckwerken (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen etc.) und in Videoproduktionen auf elektronischen Speichermedien bei einer Auflagenhöhe
a) bis 1.000 Expl. 10,00 €
b) bis 5.000 Expl. 35,00 €
c) bis 10.000 Expl. 70,00 €
d) bis 50.000 Expl. 120,00 €
e) bis 100.000
Expl.
180,00 €
f) über 100.000 Expl. 240,00 €
3. Für die Herstellung von Plakaten, Postern, Werbebroschüren, Faltblättern, Werbeanzeigen und sonstigen Werbematerialien Bis zu und je weitere angefangene 10.000 Expl. 150,00 €
4. Für Postkarten Bis zu und je weitere angefangene 10.000 Expl. 30,00 €
5. Für Kalender, Buchumschläge und Covers Bis zu und je weitere angefangene 10.000 Expl. 100,00 €
6. Filme Kultur- und Dokumentarfilme 50,00 €
Kommerzielle Filme 100,00 €
7. Einbindung in Online-Portale je zur Verfügung gestellter Reproduktion (Auflösung max. 80 dpi bzw. 200x300 Pixel) Bis zu einem Jahr 50,00 €
Bis zu fünf Jahren 100,00 €
Je weitere fünf
Jahre
50,00 €
für Nachbildungen (Repliken) 10 % des Verkaufspreises pro Expl.

(2) Etwa bestehende Nutzungs- oder Urheberrechte Dritter werden durch die Erhebung der Entgelte nicht abgelöst.

(3) Entgeltansprüche der VG-Bild-Kunst sind vom Nutzer eigenständig zu recherchieren und gegebenenfalls mit der VG-Bild-Kunst abzurechnen.

(4) Entgeltfrei ist die Wiedergabe von Reproduktionsvorlagen der Museen der Stadt Regensburg (vorbehaltlich Abs. 2 und 3):

  1. in museenbezogener Berichterstattung und Werbung im Interesse der Museen der Stadt Regensburg,
  2. in vom Historischen Verein für Oberpfalz und Regensburg herausgegebenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
  3. im Rahmen des Leihverkehrs der Museen der Stadt anlässlich von Ausstellungen.

§ 8
Sonstige Entgelte

(1) Entgelte werden erhoben für:

Gutachten, Fachauskünfte u. ä.
bei Einsatz einer wissenschaftlichen Kraft derzeit 81,70 €
bei Einsatz einer Verwaltungskraft derzeit 68,50 €
je Stunde Zeitaufwand.

Bei Bemessung der Entgelte nach Zeitaufwand wird jede angefangene halbe Stunde mit dem halben Preis berechnet.
Diese Entgelte für Dienstleistungen an Dritte werden entsprechend den Personaldurchschnittskosten kommunaler Tarifbeschäftigter (Stand 01.01.2020) für eine wissenschaftliche Kraft (A 13) bzw. eine Verwaltungskraft (A 11) verrechnet. Die Entgeltsätze werden jeweils den aktuell gültigen Änderungen angepasst.

(2) Entgeltfrei frei sind Fachauskünfte

  1. für öffentliche Körperschaften und andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von den Entgelten Gegenseitigkeit besteht,
  2. für nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke bis zu einem Zeitaufwand von einer Stunde.

§ 9
Fälligkeit und Entrichtung der Entgelte und Auslagen

(1) Die Entgelte entstehen mit Beginn der Benutzung der Leistung. Sie werden mit dem Entstehen fällig.

(2) Die Entgelte und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung bei der jeweiligen Zahlstelle der Museen einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Aufforderung angegebenes Konto zu überweisen.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Regelung tritt am 01.11.2023 in Kraft.