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Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg

. § 50 Abs. 3 TKG mindestens 50 EUR höchstens 500 EUR 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 70 Reinigung und Reinhaltung des Gemeindegebietes 702 Stadtentwässerung 7020 Verwaltungsakte nach Ortsrecht 10 bis 10.000 EUR 7021 Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Abstecken von Kanalachsen und Einlassstücken für ...

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Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25. Mai 1993

Das Auslegen von Teppichen oder sonstigen Bodenbelägen sowie das Anbringen von Podesten ist außer im Sinne der Ziffer 6.4 nicht zulässig. 7. Lagerung der Möblierung Tische, Stühle sowie sonstiges zulässiges Mobiliar sind außerhalb der Bewirtschaftungszeit möglichst täglich in der Gaststätte oder auf anderem Privatgrund (keinesfalls Rettungswegen) zu lagern.

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B) Der Geschäftsgang

Eine Teilnahme an Wahlen mittels Ton-Bild-Übertragung ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO). (7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO).

Gefunden in: Stadtrecht

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung Die Wärmewende ist einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende Bekanntmachung Auslegung und Beteiligung gemäß § 7 und § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) Die hat in den letzten beiden Jahren den kommunalen Wärmeplan erarbeitet, welcher nun in der Entwurfsfassung vorliegt.

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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996

Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. (6) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses. § 7 Form der Beschlussfassung Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses werden in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Abstimmenden gefasst.

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Solidarität mit der Ukraine und unserer Partnerstadt Odessa

Von dort werden die Hilfsgüter nach Odessa transportiert. 7. März 2022 Offenes Singen für den Frieden der städtischen Sing- und Musikschule 26. Februar 2022 Mahnwache für den Frieden und die Menschen in der Ukraine sowie in Odessa; Solidaritätsadresse an den Oberbürgermeister der Partnerstadt Odessa, Herrn Gennadiy Trukhanov Die richtete eine Sammelstelle für Sachspenden und ...

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Berichte

Erfolgreiche Preisträger des VMG beim Regionalwettbewerb Jugend musiziert 2025 Jugend musiziert 2025 Regionalwettbewerb Oberpfalz Süd Ergebnisse der Teilnehmer des VMG Limoball unter dem Motto “Zeitreise” Am Dienstag den 18.02 stand für unsere 5-7 Klässler am Nachmittag endlich einmal kein Unterricht, sondern ein toller Limoball unter dem Motto “Zeitreise” an, welcher von ...

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Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften

. § 4.14 Abs. 3 und 4 bleibt unberührt. (6) Der Betreiber der Umschlaganlage hat Hausmüll von den dort ladenden oder löschenden Schiffen aufzunehmen. (7) Beschädigungen von Hafenanlagen sind von dem Schädiger unverzüglich der Hafenverwaltung oder der Polizei zu melden

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Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften

Bei der Annäherung an eine Rampe, Ladebühne oder dergleichen dürfen die Arbeiter nicht an der diesen Anlagen zugewendeten Seite der Schienenfahrzeuge gehen. (5) Bevor Schienenfahrzeuge bewegt werden, sind die seitwärts aufschlagenden Türen und Klappen zu schließen. (6) Die Geschwindigkeit der Schienenfahrzeuge muß so bemessen werden, daß diese rechtzeitig zum Stehen gebracht werden können. ...

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Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der Stadt Regensburg im Bezirk Oberpfalz vom 15. Oktober 1973

Die Erteilung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Buchst. a, c und k und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 5 bedürfen der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz. § 7 Unberührt bleiben die ordnungsgemäße, herkömmliche land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung, soweit sich aus § 3 Abs. 1 nichts anderes ergibt, die rechtmäßige Ausübung der Jagd und Fischerei, die Unterhaltung der ...

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