Kommunale Wärmeplanung

Im Rahmen des Green Deal hat sich die Stadt Regensburg das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Ein zentraler Bestandteil auf diesem Weg ist die Wärmewende, d.h. die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimafreundliche Energiequellen.

Rund 55 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Regensburg entfallen auf die Erzeugung von Wärme – sei es für Heizung, Warmwasser oder industrielle Prozesse. Derzeit stammen etwa 90 Prozent dieser Wärme aus fossilen Energieträgern, vor allem aus Erdgas. Damit die Energiewende in Regensburg gelingt, ist der Umstieg auf erneuerbare und effiziente Wärmequellen schnell voranzutreiben.

Die Wärmewende betrifft alle, da sie direkten Einfluss auf das tägliche Leben und die Energieversorgung in der Stadt hat. Die Stadt Regensburg übernimmt dabei eine zentrale Rolle: Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt sie eine Strategie, wie die Wärmeversorgung in Zukunft klimaneutral, sicher und bezahlbar gestaltet werden kann.


Kommunale Wärmeplanung als neue Pflichtaufgabe

Im November 2023 hat die Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet. Es gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet alle Bundesländer, für jede Gemeinde einen sogenannten kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Der Freistaat Bayern hat diese Aufgabe mit einer neuen Verordnung zum 2. Januar 2025 direkt an die Gemeinden übertragen. In dieser Verordnung werden die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen festgelegt.
Damit ist auch die Stadt Regensburg mit ihren mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2026 einen eigenen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Wärmeplanung ist damit eine neue gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt. Der Freistaat Bayern stellt finanzielle Mittel bereit, um den Aufwand zu decken.


Ziele des Wärmeplanungsgesetzes

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verfolgt das Ziel, eine kosteneffiziente, nachhaltige, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Bis spätestens 2045 soll die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral sein. In Bayern wird dieses Ziel sogar schon für 2040 angestrebt.

Dazu sollen

  • Wärmeenergie eingespart und
  • Wärmenetze deutlich ausgebaut werden.

Bau und Betrieb von Wärmenetzen gelten laut Gesetz als überragendes öffentliches Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, das Wärmenetze bei Planungsverfahren Vorrang vor anderen Interessen haben. In neuen Wärmenetzen muss der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent betragen.


Vorgehensweise bei bei der kommunalen Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschreibt wie ein kommunaler Wärmeplan erstellt wird. Die Planung gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Eignungsprüfung (§ 14 WPG): Prüfung, welche Gebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen
  2. Bestandsanalyse (§ 15 WPG): Erfassung der aktuellen Wärmeversorgung und Wärmeverbräuche
  3. Potenzialanalyse (§ 16 WPG): Untersuchung, welche erneuerbaren Energien und Abwärmequellen zukünftig genutzt werden können
  4. Zielszenario (§ 17 WPG): Entwicklung eines Zukunftsbildes für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
  5. Gebietseinteilung (§ 18 f. WPG): Festlegung, welche Gebiete künftig wie mit Wärme versorgt werden sollen
  6. Umsetzungsstrategie: Erarbeitung von Maßnahmen, mit der die Stadt die Umstellung der Wärmeversorgung vorantreiben kann

Die genauen Inhalte und die Form des Wärmeplans sind in Anlage 2 WPG festgelegt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt dazu Kurzvideos bereit, in denen die einzelnen Schritte anschaulich erklärt werden.


Was die kommunale Wärmeplanung leistet und was nicht

Was die kommunale Wärmeplanung leistet

Die kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, die Wärmeversorgung in Regensburg Schritt für Schritt klimafreundlich zu gestalten. Sie zeigt auf, wie die Stadt künftig mit Wärme versorgt werden kann – ob über Wärmenetze oder über individuelle, klimafreundliche Heizungen in Gebäuden.

Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete

Dazu teilt die Wärmeplanung das Stadtgebiet in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete ein:

  • In einigen Gebieten soll ein Wärmenetz entstehen oder ausgebaut werden.
  • In anderen Gebieten sind eigene Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen) die beste Lösung.
  • In bestimmten Fällen kann die Versorgung auch weiterhin über das Gasnetz erfolgen – dieses muss zukünftig jedoch mit grünen Gasen, wie Biomethan oder grünem Wasserstoff, betrieben werden.

Die Bestandsanalyse untersucht, wie viel Wärme derzeit verbraucht wird und welche Energieträger (z. B. Erdgas, Öl, Fernwärme) genutzt werden. Darauf aufbauend zeigt die Potenzialanalyse, wo Wärme eingespart und welche erneuerbaren oder lokalen Wärmequellen (z. B. Solarenergie, Abwärme aus Industrie oder Abwasser) genutzt werden können.
Damit soll Regensburg auch unabhängiger von internationalen Energiemärkten werden.

Strategisches Konzept zur Orientierung

Der kommunale Wärmeplan ist dabei ein strategisches Konzept – also eine Empfehlung, keine Pflichtvorgabe. Er dient als Orientierung:

  • für zukünftige Planungen und Machbarkeitsstudien für den (Aus-)Bau von Wärmenetzen und
  • als Entscheidungshilfe für Hauseigentümer, die über eine neue Heizlösung nachdenken.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein laufender Prozess. Neue Erkenntnisse, technische Entwicklungen und Erfahrungen fließen regelmäßig ein. Deshalb wird der kommunale Wärmeplan mindestens alle fünf Jahre aktualisiert und fortgeschrieben.


Was die kommunale Wärmeplanung nicht leistet

Folgende Punkte gehören nicht zu den Aufgaben oder Zielen der kommunalen Wärmeplanung:

  • Sie gibt keine Garantie, dass Wärmenetze tatsächlich gebaut oder erweitert werden.
  • Sie ersetzt keine individuelle Gebäudeanalyse oder Energieberatung.
  • Sie enthält keine detaillierten Bau- oder Umsetzungspläne.
  • Sie trifft keine Vorhersagen zu Energie- oder Wärmepreisen.

Was die Wärmeplanung für die Bürgerschaft bedeutet

Die kommunale Wärmeplanung soll Orientierung und Sicherheit bieten, wenn eine neue Heizungsanlage angeschafft oder modernisiert wird.

Der Wärmeplan zeigt, welche Wärmeversorgungsarten in Zukunft in einem bestimmten Gebiet wahrscheinlich verfügbar sein werden. So fällt die Entscheidung leichter, welche Lösung langfristig sinnvoll und wirtschaftlich ist.


Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans für Regensburg

Die Stadt Regensburg hat am 29. Februar 2024 beschlossen, einen kommunalen Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zu erstellen. Um eine unabhängige und fachlich fundierte Planung sicherzustellen, wird das Projekt von der Stadtverwaltung gemeinsam mit der Energieagentur Regensburg umgesetzt. Dabei kommt die Wärmeplanungssoftware der Firma Greenventory zum Einsatz.

Folgende Schritte wurden bearbeitet / folgende Veranstaltungen fanden statt:


Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz

Im ersten Schritt, der sogenannten Eignungsprüfung (§ 14 WPG), wurde untersucht, welche Gebiete sich nicht für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Da das Stadtgebiet bereits nahezu vollständig an das Gasnetz angeschlossen ist, hat sich die Stadt entschieden, das gesamte Stadtgebiet in die Wärmeplanung einzubeziehen und nicht nur eine verkürzte Planung durchzuführen.

 


Bestands- und Potenzialanalyse nach §§ 15 und 16 Wärmeplanungsgesetz

Im Jahr 2024 wurde überwiegend die Bestands- und Potenzialanalyse erarbeitet. Die Ergebnisse wurden am 11. März 2025 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgestellt: 

Wesentliche Ergebnisse Bestandsanalyse

  • Baujahr/Baualter der Gebäude:
    Ca. zwei Drittel der Gebäude wurden vor 1978 errichtet. Energetischen Anforderungen an Gebäude gab es nicht.

  • Endenergieverbrauch für Wärme und Energieträger:
    Der Großteil des Wärmeverbrauchs wird durch fossile Energieträger gedeckt - Gas mit rund 70 Prozent und Öl mit rund 10 Prozent. Knapp 15 Prozent des Wärmeverbrauchs stammt aus Wärmenetzen, deren Wärme allerdings zum größten Teil ebenfalls aus Gas erzeugt wird.

  • Endenergieverbrauch für Wärme nach Sektor:
    Mit gut 50 Prozent stellen Wohngebäude die größten Wärmeverbraucher dar, gefolgt von der Industrie, den öffentlichen Gebäuden und dem Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungssektor (GHD).

  • Treibhausgas-Emissionen nach Sektor:
    Insgesamt verursacht die Wärmeerzeugung fast 490 Mio. Kilogramm Kohlenstoffdioxid. Der größte Anteil entfällt auf die Wohngebäude, gefolgt von der Industrie, den öffentlichen Gebäuden und dem Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungssektor (GHD).

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden Karten zur räumlichen Darstellung des aktuellen Wärmeverbrauchs sowie zweier wichtiger Kriterien zur Festlegung von Wärmenetzgebieten erstellt:

  • die sogenannte Wärmedichte, d.h. der Wärmeverbrauch der Gebäude in einem Baublock bezogen auf dessen Fläch und
  • Wärmeliniendichte, d.h. der Wärmeverbrauch der Gebäude eines Straßenabschnitts bezogen auf seine Länge.

Diese sind im Geoportal der Stadt Regensburg einsehbar: unter Karten - Fachdaten - Natur und Umwelt - Wärmebedarf).

Derzeit werden das Zielszenario sowie die Umsetzungsstrategie erarbeitet. Das Zielszenario basiert auf der Einteilung des Stadtgebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Im Zielszenario wird für das Zieljahr 20240 dargestellt, von welchen Wärmebedarfseinsparungen ausgegangen wird und aus welchen regenerativen Wärme-/Energiequellen und Abwärmequellen sich der verbleibende Wärmebedarf decken lässt.

Diagramm mit der Anzahl der Gebäude auf dem Stadtgebiet der Stadt Regensburg kategorisiert nach Baualtersklassen.
Ergebnis der Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung.Diagramm mit dem Endenergieverbrauch für Wärme kategorisiert nach eingesetztem Energieträger.
Ergebnis der Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung.Diagramm mit dem Endenergieverbrauch für Wärme kategorisiert nach Sektoren.
Ergebnis der Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung.Treibhausgasemissionen verursacht durch die Wärmeerzeugung nach Sektoren gemäß Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung

Öffentliche Veranstaltungen
Foto vom Infostand der Energieagentur Regensburg e.V. bei der Veranstaltung "Die Energie- und Wärmewende in Regensburg" am 5. Juni 2025. Veranstaltung fand im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche 2025 statt und stellte u.a. den Stand der kommunalen Wärmeplanung vor.Infostand im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche 2025 © Tom Neumeier-Leather

Nachhaltigkeitswoche

Im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche in den Jahren 2024 und 2025 wurde das Thema der kommunalen Wärmeplanung an einem Stand vorgestellt. Es bestand die Möglichkeit zum Austausch mit den Wärmeplanern.


Akteursbeteiligung
Foto von Workshop zur Akteursbeteiligung der Energieversorger und Wärmenetzbetreiber am 29. April 2025 im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.Workshop mit Energieversorgern und Wärmenetzbetreibern zur kommunalen Wärmeplanung © Energieagentur Regensburg e.V.

Im ersten Halbjahr 2025 erfolgte eine umfangreiche Beteiligung von Fachakteuren im Rahmen von Workshops. Hierbei wurden die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt, zukünftige Entwicklungen diskutiert sowie Rückmeldungen eingeholt, die in die nächsten Planungsschritte einfließen.


FAQs zur kommunalen Wärmeplanung

Warum gibt es die kommunale Wärmeplanung?

In der Diskussion der Möglichkeiten für eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes verantwortlich ist. Derzeit entstehen rund 90 Prozent der in Regensburg erzeugten Wärme durch fossile Energieträger wie Gas und Öl. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß. Es macht die Abnehmer abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl.

Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln.

 

Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?

Das Ziel ist die Umstellung der aktuell überwiegend auf Gas und Öl basierenden Wärmeversorgung der Stadt hin zu einer verlässlichen, bezahlbaren und von fossilen Rohstoffen unabhängigen Wärmeversorgung. Die Wärmeplanung soll Aufschluss darüber geben, welche Art der Wärmeversorgung in einem bestimmten Stadtgebiet besonders geeignet ist.

 

Was beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird die gesamte Wärmeversorgung der Stadt Regensburg erfasst und ein Plan entwickelt, wie diese zukünftig klimaneutral gestaltet werden kann.

Die Wärmeplanung wird in folgende vier Schritte unterteilt:

1. Schritt: Bestandsanalyse
Die Bestandanalyse besteht aus der Erfassung der Gebäude des Stadtgebiets mit der jeweiligen Wärmeversorgung. Außerdem wird der jährliche Energieverbrauch und die Treibhausgas-Emissionen der aktuellen Wärmeversorgung ermittelt.

2. Schritt: Potenzialanalyse
Hier werden mögliche Potenziale erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Wärmeversorgung des Stadtgebiets erfasst. Eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen kann beispielsweise aus der Nutzung von Erdwärme in Geothermie-Anlagen bestehen oder eine Solarthermie-Anlage wandelt Sonnenenergie in Wärme um.

3. Schritt: Ziel-Szenario
In diesem Schritt wird eine mögliche Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs dargestellt und ein Szenario erstellt, wie erneuerbare Wärmequellen diesen Bedarf decken können.

4. Schritt: Entwicklung einer Umsetzungsstrategie
Abschließend werden Maßnahmen entwickelt, die die Stadt ergreift, um den Wärmebedarf des Stadtgebietes zu reduzieren und eine treibhausgas-neutrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet zu ermöglichen.

 

Wer ist verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung?

In der Stadt Regensburg ist zentraler Ansprechpartner das Amt für Stadtentwicklung.
Unterstützend steht Ihnen ebenfalls die Energieagentur Regensburg e.V. bei Fragen zur Verfügung.

 

Wann wird die kommunale Wärmeplanung der Stadt Regensburg voraussichtlich vorliegen?

Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans wird im ersten Quartal 2026 veröffentlicht. Die finale Fassung wird im zweiten Quartal 2026 vom Stadtrat beschlossen und anschließend veröffentlicht.

 

Ist die kommunale Wärmeplanung rechtlich verbindlich?

Nein.

Es handelt sich um eine strategische Planung. Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgung. Liegt ein Haus in einem Gebiet, für das ein Wärmenetz vorgeschlagen wird, entsteht dadurch kein Anspruch darauf, dass dieses zukünftig über ein Wärmenetz versorgt werden muss. Im Bestand können Sie dagegen auch nicht zum Anschluss und zur Benutzung eines Wärmenetzes gezwungen werden.

 

Muss ich als Bürgerin oder Bürger den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung über eine neue Heizung für mein Gebäude treffe?

Nein.

Sie können jederzeit Ihre Wärmeversorgung umstellen. Allerdings ist die Frist für die Anforderungen an neue Heizungen an die Frist für die Fertigstellung des Wärmeplans bis spätestens zum 30. Juni 2026 gekoppelt.

 

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Solange die Heizung störungsfrei läuft oder repariert werden kann, muss die Heizung nicht ausgetauscht werden.

Eine Ausnahme gilt gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Leistung zwischen 4 und 400 kW haben.

 

Was ist beim Austausch meiner Heizung zu beachten?

In Regensburg dürfen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bestand noch bis zum 30. Juni 2026 Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese zu den folgenden Zeitpunkten mit einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energien (EE) betrieben werden:

  • ab 2029: min. 15 Prozent EE
  • ab 2035: min. 30 Prozent EE
  • ab 2040: min. 60 Prozent EE
  • ab 2045: 100 Prozent EE

Steht ein Heizungsaustausch an, ist es in den meisten Fällen dennoch sinnvoll, auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Das trägt zum Klimaschutz bei und wird zudem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt.

Bei einem Heizungstausch ab dem 1. Juli 2026 müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Ab dem Jahr 2045 müssen alle Heizungen ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestehen konkrete Planungen für ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gibt es Übergangsfristen für den Einbau fossil betriebener Heizungen. Hierfür ist allerdings ein Vertrag mit dem Wärmenetzbetreiber zur Lieferung von Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien, spätestens 10 Jahre nach Vertragsschluss bzw. ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff, erforderlich.

Für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und der Verpflichtungen nach dem GEG werden folgende Wegweiser und Ratgeber empfohlen:

Von der Energieagentur Regensburg gibt es eine Aufzeichnung eines Vortrags über die im GEG aufgeführten Pflichten und Erfüllungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer von der Stadt Regensburg finanzierten Energieberatung kostenfrei bei der Energieagentur Regensburg beraten lassen.

 

Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen und wann bekomme ich einen Hausanschluss?

Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, jeweils geeignete Gebiete für ein Wärmenetz ausfindig zu machen. Eignet sich ein Gebiet für ein Wärmenetz, müssen zuerst tiefgreifendere Analysen (z.B. Machbarkeitsstudie) durchgeführt werden. Erst wenn die wirtschaftliche Umsetzung eines Wärmenetzes möglich ist, können genauere Aussagen zum Wärmepreis und dem Zeitpunkt eines Anschlusses getroffen werden. Der Zeitraum von der Entscheidung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bis zur ersten Versorgung von Gebäuden beträgt aktuellen Erfahrungen nach ca. 5 Jahre.

Die bestehenden Wärmenetze der Rewag und potenzielle Ausbaugebiete sind hier dargestellt:
Webseite zur Nahwärme

Am Ende der Seite befindet sich ein Kontaktformular, mit dem u.a. Interesse an einem Wärmenetzanschluss bekundet werden kann.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs der Landesagentur für Energie und Klimaschutz.

Nichtbeantwortete Fragen können Sie gerne an die unten genannten Ansprechpartner richten.


Beratungsangebote und Förderungen

Beratungsangebote und Förderungen der Stadt Regensburg

  • Die Stadt Regensburg bietet in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Regensburg e.V. und dem Verbraucher Service Bayern eine kostenlose und unabhängige Energieberatung an.
    Ausführliche Informationen finden Sie hier: Energieberatung

  • Im Rahmen des Förderprogramms „Regensburg effizient“ unterstützt die Stadt Regensburg eine energetische Sanierung von Gebäuden mit nachhaltigen Rohstoffen mit einem Zuschuss.
    Ausführliche Informationen finden Sie hier: Förderprogramm "Regensburg effizient"

 

Beratungsangebote und Förderungen des Bundes

Qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, Sanieren und Optimieren von Anlagen & Prozessen in Industrie und Gewerbe finden Sie hier:

(Stand: Oktober 2025)


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