Die Wärmewende besitzt darüber hinaus eine sehr hohe gesellschaftliche Relevanz, da die gesamte Stadtbevölkerung hiervon betroffen ist und gegebenenfalls finanzielle Härten für Einzelne entstehen können. Die Stadt hat in diesem Prozess eine Schlüsselrolle inne, da sie die Planungshoheit besitzt, die Rolle des Multiplikators einnehmen muss, damit neue Wärmenetze entstehen können, sowie ihrer soziale Verantwortung nachkommen muss.
Kommunale Wärmeplanung als neue Pflichtaufgabe
Die Bundesregierung hat im November 2023 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet. Es verpflichtet flächendeckend alle Gemeinden in Deutschland einen sog. kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung wird somit zu einer neuen kommunalen Pflichtaufgabe (§4 WPG).
Ziel des Gesetzes ist es, im Wärmesektor konsequent Energie einzusparen sowie bis spätestens 2045 die Wärmeversorgung klimaneutral auszugestalten (§1 WPG). Dabei wird vom Gesetzgeber ganz klar der Aufbau neuer Wärmenetze zur Wärmeversorgung favorisiert. Der Bau und Betrieb neuer Wärmenetze ist planungsrechtlich im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit (§2 WPG). Somit genießen Wärmenetze und ihre Komponenten in der Abwägung Vorrang über andere konkurrierende Belange in der Bauleitplanung. Der Anteil an erneuerbaren Energien in neuen Wärmenetzen muss mindestens 65 Prozent betragen (§30 WPG).
Das Wärmeplanungsgesetz regelt sehr detailliert, wie die Planungen zum kommunalen Wärmeplan ablaufen müssen (§13 WPG) sowie Inhalt und Erscheinungsform des Wärmeplans (Anlage 2 WPG).
Die Stadtverwaltung hat damit begonnen, den kommunalen Wärmeplan in Eigenregie zu erarbeiten.