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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990

Abschnitt II Benutzung in besonderen Fällen § 6 Erlaubnis (1) Der Erlaubnis bedarf, wer Sammlungsbestände zu anderen als Besichtigungszwecken benutzen will.

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Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997

Beschlüsse des Sicherheitsbeirats werden von der / dem Vorsitzenden dem Stadtrat oder seinem zuständigen Ausschuss oder, soweit Angelegenheiten der laufenden Verwaltung betroffen sind, der zuständigen Stelle zugeleitet. § 6 Geschäftsführende Stelle Die richtet eine geschäftsführende Stelle für den Sicherheitsbeirat ein.

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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

§ 5 Fälligkeit Die Gebühren und Vorauszahlungen werden mit Ablauf der in der Gebührenfestsetzung Gebührenbescheid) dem Schuldner genannten Zahlungsfrist fällig. § 6 Erstattung von Grabnutzungsgebühren Bei vorzeitigem Erlöschen eines Grabnutzungsrechts wird, sobald die Grabstätte abgeräumt ist, der auf die Restdauer des Grabnutzungsrechts entfallende Gebührenteil erstattet ...

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024

Die Tage des Beginns und des Endes der Nutzung sind voll gebührenpflichtig. § 6 Fälligkeit Die Gebühren werden am zehnten Tag nach ihrem Entstehen zur Zahlung fällig. § 7 Ende der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag, an dem die Räumung der zugewiesenen Unterkunft erfolgt. § 5 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.

Gefunden in: Stadtrecht

6. Naturschutz

6. Naturschutz /* Sondercode fuer Stadttecht (tiny + Darstellung im Web) */ #tinymce { /* aus tailwind ... */ ol > li::before { display: table-cell; text-align: left; padding-right: .5em; padding-top: 1rem; } ol > li:first-child:before { padding-top: 0px; } } /****************************************************/ /* fuer Stadtrecht im ...

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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

Gleisanlagen je lfdm jährlich 3,30 je m² jährlich 3,30 6. Stufen, Erker, Balkone, Vordächer u.ä. 7. Markisen u.ä. (max. Ausladungsfläche) je m² jährlich 2,20 8.

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Anlage zu § 4 der Satzung

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Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung über die Organisation der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010

Grundschule Keilberg: Teil des Stadtgebietes von Regensburg, begrenzt im Norden und im Osten durch die Stadtgrenze, im Süden durch den Schlemmhüttenweg und den Keilsteiner Hang, im Westen durch die Grünthaler Straße; 6. Grundschule Königswiesen: Teil des Stadtgebietes von Regensburg, begrenzt im Norden durch die Bahnlinie Regensburg-Ingolstadt bis zur Abzweigung der ...

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Anlage zur Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg

Wirtschaftlicher Bereich Gebührensatz Zu den unter den Nrn. 6., 7. und 8. aufgeführten Nettogebühren wird zusätzlich die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhoben netto 6.

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Neue Mobilitätserhebung: Regensburgerinnen und Regensburger sind umweltfreundlicher unterwegs

© Bilddokumentation 6. März 2025 Der Studie „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2023“ zufolge legten die Regensburger Bürgerinnen und Bürger 27 Prozent aller Wege zu Fuß zurück – das sind drei Prozentpunkte mehr als 2018.

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