C) Schlussbestimmungen
(AMBl. Nr. 26 vom 22. Juni 2026 – auszugsweise)
§ 42
Änderung der Geschäftsordnung
Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Stadtrates geändert werden.
§ 43
Verteilung der Geschäftsordnung
Jedem Mitglied des Stadtrates ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen.
§ 44
Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 13.05.2026 in Kraft.
Weitere Informationen
Zum Download
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