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C) Schlussbestimmungen

§ 42
Änderung der Geschäftsordnung

Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Stadtrates geändert werden.

§ 43
Verteilung der Geschäftsordnung

Jedem Mitglied des Stadtrates ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen.

§ 44
Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 13.05.2026 in Kraft.

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