Logo Stadt Regensburg

Einzelhandelskonzept

Warum braucht es ein Einzelhandelhandelskonzept?

Der Einzelhandel stellt einen der bedeutendsten Wirtschaftszweige einer Stadt dar, der sich in vielfältiger Weise auf ihre städtebaulichen Strukturen, das Verkehrsaufkommen und die überregionale Bedeutung auswirkt. Dabei ist der Handel durch einen stetigen Wandel geprägt – die Konkurrenz führt ständig zur Entwicklung neuer Vertriebsformen, Sortimentskombinationen oder Handelsgüter. Beispielhaft kann in diesem Zusammenhang der seit Jahren boomende Online-Handel mit seinem Einfluss auf den stationären Handel angeführt werden. Mit einem Einzelhandelskonzept können Kommunen den Wandel im Handel aktiv gestalten und begleiten. Ein solches Konzept bildet insbesondere die fachliche Grundlage für die fundierte Bewertung von Einzelhandelsvorhaben und für eine rechtssichere Steuerung im Wege der Bauleitplanung.

Kontinuität der Planung

Bereits seit 1997 wird die Einzelhandelsentwicklung in Regensburg mit Hilfe von Einzelhandelskonzepten gesteuert, zuletzt auf Grundlage des 2009 beschlossenen „Rahmenkonzeptes für die Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg bis 2020“.

Diesem Konzept (sowie seinen Vorgängeranalysen) lagen dabei die folgenden grundlegenden Ziele zu Grunde:

  • Die Altstadt ist als oberzentraler Einkaufsstandort für das gesamte Einzugsgebiet mit einem vielfältigen und attraktiven Einzelhandelsbesatz und einem angenehmen Umfeld für den Erlebniseinkauf zu erhalten und zu stärken.
  • In fußläufiger Entfernung zu den Wohngebieten soll ein ausreichendes Angebot mit Gütern der Grundversorgung gewährleistet sein, das an einigen gut mit dem ÖPNV erreichbaren zentralen Standorten durch ein spezialisierteres Angebot des kurz- und mittelfristigen Bedarfs ergänzt wird.
  • Für großflächige Einzelhandelsbetriebe und Fachmärkte des mittel- und längerfristigen Bedarfs mit in erster Linie zentrenverträglichen Sortimenten wird eine Konzentration auf wenige Standorte mit einem jeweils eigenständigen Angebotsschwerpunkt angestrebt. 

Notwendigkeit der Fortschreibung

Das Regionalzentrum Regensburg ist ein attraktiver Einzelhandels- und Versorgungsstandort mit einer herausragenden Stellung der Altstadt. Um den Handelsstandort Regensburg in einem sich dynamisch ändernden Marktumfeld zukunftsfähig aufstellen zu können und sich den Herausforderungen zu stellen, war die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes unter Berücksichtigung der grundlegenden Ziele notwendig.

Ab August 2018 arbeitete das Münchner Büro der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH an der Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Regensburg 2030.“

Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde das Ziel verfolgt, den Rahmen zu schaffen:

  • zur Weiterentwicklung der Altstadt / Innenstadt,
  • zur Weiterentwicklung der oberzentralen Versorgungsfunktion im Handel insgesamt (Gesamtstadt), aber auch
  • für eine attraktive und möglichst flächendeckende verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs.

Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Regensburg 2030

Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ wurde am 17. Juni 2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten. Es dient als Grundlage und Orientierungsrahmen für die angestrebte Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg bis zum Jahr 2030 und damit auch für die Beurteilung von Einzelvorhaben.

Es ist herauszustellen, dass der Grad an Planungs- und Rechtssicherheit des Konzeptes unmittelbar mit der „Konformität“ im Alltagshandeln einhergeht – durch jede Ausnahme und jedes Abweichen von den Regeln verliert es an Wirkungskraft und folglich an Rechtssicherheit. In diesem Fall stellt auch ein beschlossenes Einzelhandelskonzept keinen Abwägungsbelang mehr im Sinne des BauGB dar. Es ist nicht ausreichend, ein gutes Konzept zu erarbeiten und dieses zu beschließen; vielmehr geht es um einen fortwährenden Umsetzungsprozess, getragen von allen Beteiligten.