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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in den Talauen von Donau und Regen vom 28. Oktober 2010

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:

§ 1
Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. Einbegriffen ist die schraffierte Fläche.

§ 2
Besonderes Vorkaufsrecht

Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 3
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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