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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in den Talauen von Donau und Regen vom 28. Oktober 2010
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
Der Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. Einbegriffen ist die schraffierte Fläche.
Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Informationen
Zum Download
Satzung 15.2.4 als pdf