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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Stadt Regensburg für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung Grundsteuer-HebSGrSt) vom 24.10.2024
November 2024 Auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatier-Verordnung - PlV) vom 19. Dezember 2013
§ 5 Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 in der Öffentlichkeit Anschläge außerhalb der zugelassenen Anschlagflächen oder ohne sonstige Genehmigung anbringt oder anbringen lässt; entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffenlichkeit ohne ...
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Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl vom 26. Mai 1977
§ 5 Die Stadt erhält bei Auflösung des Altenheimes nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von ihr geleisteten Sacheinlagen zurück. § 6 Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
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Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg vom 20. Dezember 2013
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Stadtrecht
Sicherheit und Ordnung 4. Brandschutz 5. Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9. Jugendhilfe 10. Sozialwesen 11.
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Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000
Die Stadt kann die Wiederherstellung auf ihre Kosten übernehmen. § 6 Haftung (1) Der Benutzer/die Benutzerin haftet der Stadt für Schäden, die durch die Sondernutzung entstehen.
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B) Der Geschäftsgang
Der/Die Vorsitzende gibt Zeit und Ort der Fortsetzung bekannt. (6) In den Sitzungen darf nicht geraucht werden. Der/Die Vorsitzende soll längere Sitzungen durch angemessene Pausen unterbrechen
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Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat vom 01. Juli 2015
Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet die Mehrheit. (6) Der Jugendbeirat berät und beschließt in seinen Sitzungen über die eingereichten Anträge. (7) Die Arbeitsgruppen des Jugendbeirates haben dem Jugendbeirat regelmäßig Bericht zu erstatten.
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Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung - IBS) vom 24. Juli 2014
Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (6) Wird der Integrationsbeirat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
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"Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen vom 30. Januar 2013
Jahr ab Bezugsfertigkeit 70 % der Zuschüsse - 6. Jahr ab Bezugsfertigkeit 50 % der Zuschüsse - 7. Jahr ab Bezugsfertigkeit 40 % der Zuschüsse - 8.
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