Logo Stadt Regensburg

Suche auf regensburg.de

1051 Ergebnisse

Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996

Über Empfehlungen ist in den Bürgerversammlungen abzustimmen. (6) Empfehlungen der Bürgerversammlungen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982

Dezember 1996, Verordnung vom 25. September 1997, AMBl. Nr. 40 vom 6. Oktober 1997, AMBl. Nr. 18 vom 02. Mai 2000, Verordnung vom 11. Mai 2006, AMBl. Nr. 22 vom 29. Mai 2006, AMBl.

Gefunden in: Stadtrecht

Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961

(2) Wird die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, so beträgt die Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR, wird sie fahrlässig begangen, bis zu 2.500,00 EUR. § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt einen Tag nach der Verkündung im Amtlichen Mitteilungsblatt der in Kraft.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten vom 18. Juni 1991

. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt

Gefunden in: Stadtrecht

Datenschutzerklärung und Impressum für die Filesharing-Plattform der Stadt Regensburg

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Gefunden in: Artikel

Schüleraustausch mit Südtirol/Brixen

Schüleraustausch mit Südtirol/Brixen vl.: StRin Julia Drexler,6.v.l. StD Matthias Holzapfel, Schülerinnen und Schüler © BS II, Holzapfel Montag 04.02.2019: Am Montag erfolgte vormittags nach dem Frühstück eine Vorstellung der stellvertretenden Rektorin.

Gefunden in: BS2

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996

(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öf­fentlichen Entwässerungsanlage hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Stadt Regensburg für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung Grundsteuer-HebSGrSt) vom 24.10.2024

November 2024 Auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.

Gefunden in: Stadtrecht

Stadtrecht

Sicherheit und Ordnung 4. Brandschutz 5. Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9. Jugendhilfe 10. Sozialwesen 11.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl vom 26. Mai 1977

§ 5 Die Stadt erhält bei Auflösung des Altenheimes nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von ihr geleisteten Sacheinlagen zurück. § 6 Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

Gefunden in: Stadtrecht