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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Ehrung von Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen (Sportehrungsrichtlinien) vom 17. Dezember 2020
Um den besonderen Wert dieser Auszeichnung zu erhalten, wird die Zahl der jährlichen Ehrungen auf höchstens 2 Ehrennadeln in Gold und 6 Ehrennadeln in Silber beschränkt. Diese Auswahl wird dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt
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Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung in Regensburg vom 08. Juni 2011
(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr § 6 Stiftungsverwaltung (1) Die Stiftung wird durch die nach den für sie geltenden Bestimmungen verwaltet und vertreten
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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982
Dezember 1996, Verordnung vom 25. September 1997, AMBl. Nr. 40 vom 6. Oktober 1997, AMBl. Nr. 18 vom 02. Mai 2000, Verordnung vom 11. Mai 2006, AMBl. Nr. 22 vom 29. Mai 2006, AMBl.
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961
(2) Wird die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, so beträgt die Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR, wird sie fahrlässig begangen, bis zu 2.500,00 EUR. § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt einen Tag nach der Verkündung im Amtlichen Mitteilungsblatt der in Kraft.
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Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg vom 19.6.1939
S. 294), kann mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, in besonders schweren Fällen mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt. § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Bayerischen Regierungsanzeiger in Kraft.
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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
Über Empfehlungen ist in den Bürgerversammlungen abzustimmen. (6) Empfehlungen der Bürgerversammlungen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.
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Datenschutzerklärung und Impressum für die Filesharing-Plattform der Stadt Regensburg
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.
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Schüleraustausch mit Südtirol/Brixen
Schüleraustausch mit Südtirol/Brixen vl.: StRin Julia Drexler,6.v.l. StD Matthias Holzapfel, Schülerinnen und Schüler © BS II, Holzapfel Montag 04.02.2019: Am Montag erfolgte vormittags nach dem Frühstück eine Vorstellung der stellvertretenden Rektorin.
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Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996
(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Entwässerungsanlage hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden.
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Stadt Regensburg für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung Grundsteuer-HebSGrSt) vom 24.10.2024
November 2024 Auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.
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