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Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für das Gebiet "Hohes Kreuz" (Erhaltungssatzung Nr.2) vom 21. August 1987
§ 5 Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu. § 6 Wer entgegen § 2 Abs. 1 ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung ohne Genehmigung abbricht oder ändert, handelt gemäß § ...
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Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000
§ 5 Stiftungsmittel Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aus dem Ertrag oder der sonstigen Nutzung des in § 4 genannten Grundstockvermögens aufgebracht. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet. § 7 Inkrafttreten Die Stiftungssatzung tritt am 1. des Monats in Kraft, der auf der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der ...
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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 1. Juli 2003
Altstadtsanierung Sanierungsgebiet Stadtamhof siehe auch Satzung der über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries vom 6. Dezember 2024 Zum Download Satzung 16.1.4 a als pdf
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Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenblattes der Stadt Regensburg vom 26. März 1981
Die Verleihung des Ehrenblattes wird vom Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung nach Vorliegen einer Empfehlung des für das Sachgebiet zuständigen Ausschusses beschlossen.Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der/die für das Sachgebiet zuständige Referentin/Referent und die anerkannten Träger der Sozial- und Jugendhilfe. Dem ...
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Zum Download Verordnung 6.2.9 als pdf
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Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS) vom 12. April 2016
(4) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten. § 6 Regelmäßiger Besuch Die Musische Früherziehung kann die Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgemäß erfüllen, wenn das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht.
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" vom 01. Dezember 1992
. § 6 Befreiungen (1) Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann gemäß Art. 49 BayNatSchG in Einzelfällen Befreiung erteilt werden
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997
. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt
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Anlage 2 zur Marktsatzung
Die Dächer aller Buden müssen mit einer in den Stadtfarben Rot und Weiß gestalteten Plane bespannt sein. Warenverkaufsstände dürfen nicht mehr als 6 m Frontlänge bei 2 m Tiefe haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen wegen des nötigen Arbeitsraumes max. 10 m Frontlänge bis zu einer Tiefe von 3 m haben.
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Praktikum von Auszubildenden aus der Gastronomie und dem Bäckerhandwerk in Bergen in Norwegen
Anbei der Bericht des Auszubildenden Patrick Eyermann: Unser Schüleraustausch nach Bergen in Norwegen startete früh in der Nacht des 6. November 2022. Nach dem kurzen Flug von Nürnberg zum Flughafen nach Frankfurt am Main, dann direkt an den Flughafen nach Bergen.
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