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Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg vom 30. Januar 1986
§ 5 Geschäftsstelle Für die Erfüllung der Aufgaben besteht die Möglichkeit, einen Büroraum zu benutzen und von der werden die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. § 6 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1.1.1986 in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Anlage 2 zur Marktsatzung
Die Dächer aller Buden müssen mit einer in den Stadtfarben Rot und Weiß gestalteten Plane bespannt sein. Warenverkaufsstände dürfen nicht mehr als 6 m Frontlänge bei 2 m Tiefe haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen wegen des nötigen Arbeitsraumes max. 10 m Frontlänge bis zu einer Tiefe von 3 m haben.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS) vom 12. April 2016
(4) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten. § 6 Regelmäßiger Besuch Die Musische Früherziehung kann die Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgemäß erfüllen, wenn das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" vom 01. Dezember 1992
. § 6 Befreiungen (1) Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann gemäß Art. 49 BayNatSchG in Einzelfällen Befreiung erteilt werden
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997
. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Zum Download Verordnung 6.2.9 als pdf
Gefunden in: Stadtrecht
Praktikum von Auszubildenden aus der Gastronomie und dem Bäckerhandwerk in Bergen in Norwegen
Anbei der Bericht des Auszubildenden Patrick Eyermann: Unser Schüleraustausch nach Bergen in Norwegen startete früh in der Nacht des 6. November 2022. Nach dem kurzen Flug von Nürnberg zum Flughafen nach Frankfurt am Main, dann direkt an den Flughafen nach Bergen.
Gefunden in: BS2
Kastration von Katzen ist Tierschutz - Verantwortungsvolle Katzenhaltung
Eine weibliche Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils 4-6 Nachkommen haben, die ihrerseits etwa ab dem fünften Lebensmonat vermehrungsfähig sind. Diese hohe Vermehrungsrate führt dazu, dass viele freilebenden Katzen ihr Leben unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen führen müssen.
Gefunden in: Artikel
Kreativ mit Medien
Kreativ mit Medien das medienpädagogische Programm für Kinder von 6 - 14 Jahren Wir vermitteln durch unser Team aus Sozial- und Medienpädagoginnen Medienkompetenzen, spielerisch und kindgerecht.
Gefunden in: Mehrgenerationenhaus