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Rückstauschutz
Dokumente Infoblatt Rückstauschutz Kontakt Grundstücksentwässerung Minoritenweg 6 93047 Regensburg Postfach: 11 06 43 93019 Regensburg Karte einblenden grundstuecksentwaesserung (at) regensburg.de Dienstleistungen nach Lebenslagen Hinweise und Ausfülloptionen für die Online-Antragstellung ...
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Mittagessen und Menüdienste
Bayerisches Rotes Kreuz - Menübringdienst Rilkestraße 8 93049 Regensburg Karte einblenden (0941) 29 88 - 444 hirtreiter (at) ahregensburg.brk.de brk.de Liefergebiet: tiefgekühlt im Stadtgebiet und Umgebung, warm im Süden und Westen des Stadtgebietes Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) - Menüservice Grünthaler Straße 6 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) ...
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Fertiggestellte Projekte
Fertiggestellte Projekte Verwaltungsbauten 2009: Neubau Bürger- und Verwaltungszentrum 2011: Sanierung Neues Rathaus, Minoritenweg 4 + 6 2012: Sanierung und Umbau Verwaltungsgebäude Richard-Wagner-Straße 20 Gebäude der Sicherheit und Ordnung 2003: Neubau Feuerwehrgerätehaus Wutzlhofen 2004: Erweiterung Hauptfeuerwache mit integrierter Leitstelle ...
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Anlage 2 zur Marktsatzung
Die Dächer aller Buden müssen mit einer in den Stadtfarben Rot und Weiß gestalteten Plane bespannt sein. Warenverkaufsstände dürfen nicht mehr als 6 m Frontlänge bei 2 m Tiefe haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen wegen des nötigen Arbeitsraumes max. 10 m Frontlänge bis zu einer Tiefe von 3 m haben.
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Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS) vom 12. April 2016
(4) Die Beaufsichtigung der Kinder erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten. § 6 Regelmäßiger Besuch Die Musische Früherziehung kann die Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgemäß erfüllen, wenn das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht.
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" vom 01. Dezember 1992
. § 6 Befreiungen (1) Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann gemäß Art. 49 BayNatSchG in Einzelfällen Befreiung erteilt werden
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997
. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt
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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Zum Download Verordnung 6.2.9 als pdf
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Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg vom 30. April 2015
Abschnitt Wahlorgane § 4 Wahlorgane § 5 Wahlleitung § 6 Wahlausschuss § 7 Wahlvorstände III. Abschnitt Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 8 Wahlberechtigung, Wählbarkeit § 9 Ausübung des Wahlrechts IV.
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Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Regensburg "Theater Regensburg" vom 29. April 1999
Er muss außerdem einberufen werden, wenn es ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates unter Angabe der Beratungsgegenstände schriftlich beantragt. § 6 Sitzungen des Verwaltungsrats (1) Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrats bereitet die Beratungsgegenstände vor.
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